Der Europäische Rat hat sich durchgesetzt
Geeinigt haben sich Rat und Parlament zudem auf eine, allerdings unverbindliche, Untergrenze für die Beimischung von Biokraftstoffen der zweiten Generation in Höhe von 0,5 Prozent. Bei dieser alternativen Energieerzeugung werden Abfälle wie Pflanzenreste und Klärschlämme oder neue Quellen wie Algen als Rohstoffe verwendet. Somit stehen die Energiepflanzen hier nicht in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion. Auch bei diesem Streitpunkt hat sich der Rat durchgesetzt. Das Parlament wollte ein Pflichtziel von 1,5 Prozent gesetzlich verankern.
Abgeschwächt kommt noch ein dritter Streitpunkt in das Gesetz. Dabei geht es um die Berücksichtigung der so genannten indirekten Landnutzung (ILUC). Dabei handelt es sich um umgewidmete Flächen, auf denen zum Beispiel ursprünglich Wälder standen, die nun als Ackerland dienen und durch die Bewirtschaftung zur CO2-Freisetzung beitragen. Das Parlament wollte diese Mengen auf die [[CO2]]-Bilanz anrechnen, musste in den Verhandlungen jedoch nachgeben. Hier ist nun lediglich ein Reporting vorgesehen. Insgesamt hat sich der Rat mit seinen Vorstellungen weitgehend durchgesetzt, der selbst in zwei Ländergruppen gespalten ist.
Umweltverbände wollen niedrigere Obergrenze in Deutschland
Naturschützer befürchten, dass die Neuregelung den Klimazielen widerspricht, weil die EU-Kommission die Klimawirkung der Agrartreibstoffe nach ihrer Einschätzung falsch berechnet. „Die Klimagas-Rechenmodelle der EU unterstellen, dass die von Agrosprit verdrängten Lebensmittel gar nicht gebraucht werden und Menschen und Tier folglich weniger [[CO2]] ausstoßen“, kritisiert die Agrarexpertin des BUND, Katrin Wenz. Beleg dafür ist eine kürzlich unter anderem von der Universität Princeton und der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU-Kommission veröffentlichte Studie, die drei Modelle zur Berechnung von Treibhausgasemissionen durch indirekte Landnutzung erstellt hat.
Der BUND erwartet, dass bis 2020 eine Fläche von 69.000 Quadratkilometern Land von natürlichen Ökosystemen in Agrarflächen umgewandelt wird. Dadurch könnten zwischen 27 und 56 Millionen Tonnen CO2 freigesetzt werden. „Werden indirekte Landnutzungseffekte berücksichtigt, ist die Treibhausgasbilanz sogar überwiegend negativ“, erteilt Wenz den Biokraftstoffen generell eine schlechte Note. Von der Bundesregierung fordert der BUND nun eine geringere nationale Obergrenze für die Beimischung und einen langfristigen Ausstieg aus der Agrarspritverwendung. Die Ankündigung des Umweltministeriums einer Deckelung bei fünf Prozent wird vom Verband begrüßt.
->Quelle: nachhaltigkeitsrat.de