Ab 1. Mai 2015: Energieausweis mit Effizienzklasse Pflicht

75 Prozent legten Energieausweis nicht wie gesetzlich vorgeschrieben unaufgefordert vor

Nach einer Stichprobe der DMB-Mietervereine Berlin, München, Hannover und Stuttgart haben 75 Prozent der Anbieter bei Wohnungsbesichtigungen den DMB-Testpersonen den Energieausweis nicht wie gesetzlich vorgeschrieben unaufgefordert vorgelegt. Erst auf Nachfrage legte ein Viertel der Vermieter bzw. Makler einen Energieausweis vor. Insgesamt machten 50 Prozent der Vermieter selbst auf Nachfrage keine Angaben zur Energieeffizienz der Wohnobjekte. Aus Sicht des Deutschen Mieterbundes ist das ein katastrophales Ergebnis. Viele Wohnungssuchende erhalten keine Informationen zum energetischen Zustand des Gebäudes. Die Wohnungsanbieter verweigern sich diesem wichtigen Transparenzinstrument.

In einer aktuellen Untersuchung von insgesamt 3.532 Immobilienanzeigen stellte die DUH eine alarmierend schlechte Umsetzung der Kennzeichnungsvorschrift fest. Nur bei 1.056 von 1.600 untersuchten Vermietungs- und Verkaufsangeboten gewerblicher Anbieter wurde der Endenergiekennwert angegeben, dies entspricht 66 Prozent. Bei den 1.932 geprüften Angeboten privater Vermieter bzw. Verkäufer war die Quote nochmals um Größenordnungen schlechter. Ganze 279 Angebote – dies entspricht 14 Prozent der privaten Immobilienangebote – enthielten die erforderlichen Informationen. Damit liegt die Gesamtquote vorbildlich gekennzeichneter Werbeanzeigen bei nur 38 Prozent.

Der Gesetzgeber erlaubt bislang, dass Immobilien auch ohne Angaben zum Energiebedarf bzw. -verbrauch beworben werden dürfen, wenn der Energieausweis zum Zeitpunkt der Anzeigenschaltung noch nicht vorlag. Viele Immobilienanbieter verweigern die Angaben mit Hinweis auf diese Ausnahmeregelung.

Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz bei der DUH: „Es ist sehr ärgerlich, dass dieses Schlupfloch von vielen gewerblichen Anbietern schamlos ausgenutzt wird. Spätestens zum Zeitpunkt der meist wenige Tage später stattfindenden Besichtigung muss ja der Energieausweis vorliegen. Stichprobenhafte Kontrollen der Besichtigungstermine haben aber gezeigt, dass dann der Energieausweis ebenfalls nicht vorgelegt wird. Dem Verbraucher werden somit wichtige Informationen vorenthalten, die es ihm ermöglichen sollen, neben den Anschaffungs- oder monatlichen Mietkosten von Wohnraum auch die zu erwartenden Kosten im laufenden Betrieb in seine Kalkulation einzubeziehen.“

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