Die ersten von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Ergebnisse der PV-Ausschreibungen treffen nicht überraschend auf unterschiedliche Bewertungen seitens Bundesnetzagentur, Verbände und Unternehmen – Genossenschaften kamen dabei nicht zum Zug
„Photovoltaik-Ausschreibung schafft echten Wettbewerb um die Förderberechtigungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ – mit diesem Zitat ihres Präsidenten Jochen Homann überschreibt die Bundesnetzagentur ihre Mitteilung. Für die erste Ausschreibungsrunde seien 170 Gebote eingegangen, mit denen das Ausschreibungsvolumen von 150 MW mehr als vierfach überzeichnet gewesen sei. 25 Gebote mit einem Gebotsumfang von 156.970 kW hätten „bezuschlagt werden“ können, so die Agentur.
Durchschnittlich wurden Gebote mit 6,3 MW und einem Wert von 9,17 ct/kWh bezuschlagt, so die Netzagentur – diese Werte liegen deutlich unter dem Höchstwert dieser Ausschreibungsrunde von 11,29 ct/kWh. „Die Vielzahl der eingegangenen Gebote ist ein Zeugnis des intensiven Wettbewerbs um Förderberechtigungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen“, sagte Homann.
Die eingegangenen Gebote deuten auf eine breite Akteursvielfalt hin. Sieben Gebote wurden von natürlichen Personen abgegeben, die allerdings aufgrund zu hoher Förderhöhen keinen Zuschlag erhalten haben. Weiterhin finden sich viele kleine Projektgesellschaften unter den Bietern. Einige der erfolgreichen Bieter gehören zu einem gemeinsamen Unternehmen. In einem Fall vereinigt ein Unternehmen über 40 Prozent der insgesamt bezuschlagten Menge auf sich.
Ganz anders die Bewertung von Greenpeace-Sprecher Tobias Austrup: „Die Ausschreibungen sind teurer und schlecht für die Akteursvielfalt“, sagt er. Tatsächlich finden sich auf der Liste der Bundesnetzagentur – neben einer AG – nur Projekte in Form einer „GmbH & Co KG“. Hinter 40 Prozent der Projekte steht dabei ein einziges Unternehmen; Genossenschaften und Einzelpersonen, die sich ebenfalls beworben haben, sind nach Auskunft der Behörde nicht zum Zug gekommen. Theoretisch könnten an einer GmbH auch Bürgerprojekte oder Genossenschaften beteiligt sein. „Das ist aber sehr unwahrscheinlich“, sagte Andreas Wiek von der Bundesgeschäftsstelle der Energiegenossenschaften der taz.
Zweitsicherheit nötig
Die erfolgreichen Bieter müssen nun eine Zweitsicherheit stellen, da der Zuschlag ansonsten erlischt. Sofern für Gebote mit einer Menge von insgesamt mehr als 30 Megawatt keine Zweitsicherheit gestellt wird, führt die Bundesnetzagentur noch im Mai 2015 ein Nachrückverfahren durch. 37 Gebote wurden ausgeschlossen, da sie die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllten. Vielfach fehlten Unterlagen wie ein beschlossener Bebauungsplan, ein amtlicher Auszug aus dem Liegenschaftskataster oder eine Vollmachtsurkunde oder es wurden Zahlungen nicht oder verspätet geleistet – die dem Verfahren zugrunde liegende Verordnung sieht in diesen Fällen einen Ausschluss der Gebote vor.
Zwei Jahre Frist
Die Realisierungsfrist für die Anlagen beträgt zwei Jahre. Homann: „Nun sind die erfolgreichen Bieter an der Reihe. Sie müssen ihre Anlagen fristgerecht realisieren. Dann wird die Ausschreibung ein Erfolg.“ Die Zuschläge wurden unter: www.bundesnetzagentur.de/ee-ausschreibungen bekannt gemacht. Die Bundesnetzagentur lässt gerade juristisch klären, welche Angaben sie noch veröffentlichen darf. Die erfolgreichen Bieter erhielten zeitgleich eine E-Mail, in der Sie über den Zuschlag informiert wurden.
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