„Technologie als solche nicht verbietungsfähig“
Des Weiteren: Wir wollen, dass an dem gesetzlichen Rahmen eben nicht juristisch gerüttelt werden kann. Wir wollen möglichst Rechtssicherheit herbeiführen. Ganz sicher kann man natürlich nie sein; das wissen wir alle. Aber wir wollen möglichst Rechtssicherheit herbeiführen. Wir müssen uns fragen: Soll der Staat Technologien pauschal verbieten, selbst wenn sie nicht ausreichend erforscht sind? Es ist doch so – wir alle sind daran gebunden –: Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss im Auge behalten werden. Fracking findet zum Beispiel auch – daran sind viele von Ihnen ja auch interessiert – im Bereich der Geothermie statt; denn geothermische Methoden ohne Fracking gibt es gar nicht. Man braucht es auch zur Erschließung von Heilquellen. Da gibt es auch wieder völlig auf der Hand liegende Interessen, dass man das in diesem Zusammenhang nicht verbieten will. Die Technologie als solche ist also nicht einfach verbietungsfähig. Dann müssten Sie sich auch von Heilquellenerschließung und von Geothermie verabschieden. Die Technologie als solche ist nicht verbietungsfähig.
Sie, liebe Frau Göring-Eckardt, müssen sich klar werden, dass Geothermie nur mit Frack-Vorgängen überhaupt erschlossen werden kann und dass auch Heilquellenerschließung nur mit Frack-Vorgängen erfolgen kann. Mehr habe ich nicht gesagt. Die Technologie als solche kann unter diesem Gesichtspunkt nicht vollständig verboten werden. Wir müssen sie regeln, und genau das ist der Ansatz dieses Gesetzes.
Unser Vorschlag ist also, das in einem sehr engen Rahmen, in Forschungsvorhaben, zu ermöglichen, damit wir die Grundlage für politische Entscheidungen verbessern können. Es geht nicht darum, Technik zu verbieten, weil Politiker oder der Staat meinten, sie seien die besseren Wissenschaftler. Unsere Aufgabe ist es, feste Regeln, die einen größtmöglichen und zugleich rechtssicheren Schutz unserer Umwelt gewährleisten, hier miteinander zu verabreden. Dies schlagen wir vor.
„Große Zweifel, dass wir diese Technik unter energiepolitischen Gesichtspunkten brauchen“
Als Klimaministerin darf ich durchaus noch ergänzen: Ich habe große Zweifel daran, dass wir diese Technik unter energiepolitischen Gesichtspunkten brauchen. Wir werden sicherlich in absehbarer Zeit – vielleicht werden wir das nicht alle erleben – das Zeitalter der fossilen Rohstoffe beenden. Ich bin auch nicht sicher, ob die Fracking-Technologie im kommerziellen Sinn tatsächlich eine Zukunft in Deutschland hat, ob es ein kommerzielles Interesse daran gibt, sie überhaupt in dem unkonventionellen Bereich zur Anwendung zu bringen. Gleichwohl: Wir haben jetzt einen unsicheren Rechtszustand, und mir liegt daran, die Bürgerinnen und Bürger zu schützen und deswegen klare Regeln einzuziehen.
->Quelle (Originaltext ohne Zwischentitel): bundesregierung.de/bmub.pdf