Länder wollen Frackingregeln weiter verschärfen
Der Bundesrat setzt sich für weitere Verschärfungen beim Fracking ein. In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung spricht er sich dafür aus, das wasserrechtliche Verbot des Frackings in bestimmten Gebieten unabhängig von der Tiefe des Einsatzes zu verankern. Zudem sollen entsprechende Vorhaben ergänzend zu den im Wasserrecht vorgesehenen Regelungen auch im Bergrecht verboten werden. Frackingmaßnahmen in Vorranggebieten für die Trinkwassergewinnung und Einzugsgebieten von Mineralwasservorkommen müssten bundesrechtlich ausgeschlossen werden.
Fracking-Pläne der Bundesregierung
Die Pläne der Bundesregierung zum Fracking ergeben sich aus zwei Gesetzentwürfen und einer Verordnung. Es handelt sich um einen Gesetzentwurf zur Regelung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften (BR-Drucksache 143/15), einen Entwurf zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung (BR-Drucksache 142/15) und eine – in einer späteren Bundesratssitzung zu beratende – Verordnung zur Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (BR-Drucksache 144/15).
Wissenschaftliche Begleitung
Der Gesetzentwurf in Drucksache 143/15 dient vor allem dem Schutz des Grundwassers und der Trinkwasserversorgung. Er sieht vor, dass das Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein – sogenannte unkonventionelle Lagerstätten – zunächst lediglich zu Erprobungs- und Forschungszwecken zulässig sein soll. Eine unabhängige Expertenkommission soll diese Maßnahmen wissenschaftlich begleiten und auswerten sowie ab Mitte 2018 jährliche Erfahrungsberichte erstellen. Stuft die Expertenkommission den beantragten Einsatz der Fracking-Technologie in der jeweiligen geologischen Formation als grundsätzlich unbedenklich ein, kann die zuständige Behörde im Einzelfall auch Erlaubnisse für kommerzielles Fracking erteilen.
In Naturschutzgebieten und Nationalparks ist Fracking grundsätzlich verboten. Absolute Verbote bestehen zum Beispiel auch für Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete sowie Einzugsgebiete von Talsperren und natürlichen Seen, die der Entnahme von Wasser für die öffentliche Wasserversorgung dienen. Erlaubt bleibt das seit Jahrzehnten in Deutschland eingesetzte konventionelle Fracking in sehr tiefen Gesteinsschichten. In jedem Fall soll jedoch nur Frack-Flüssigkeit verwendet werden dürfen, die nicht oder nur schwach wassergefährdend ist.
DUH begrüßt weitgehendes Verbot durch Bundesrat
Für DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner ist das Votum des Bundesrates im ersten Durchgang ein klares politisches Signal für eine Zukunft ohne Fracking. Nach Auffassung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist das heute im Plenum des Bundesrates beschlossene Fracking-Verbot im Schiefer-, Ton-, Mergel- oder Kohleflözgestein eine wichtige Grundlage für die zukünftige Energiepolitik in Deutschland. Der Bundesrat votierte in seiner Stellungnahme für ein entsprechendes Verbot im Bundesberggesetz und beschloss weitreichende Einschränkungen für Fracking-Vorhaben im Sandgestein.
„Der Bundesrat sendet mit seinem mehrheitlichen Votum für ein Fracking-Verbot im Bergrecht ein klares politisches Signal an Bundesregierung und Bundestag. Die beschlossenen Änderungen müssen nun unbedingt aufgegriffen werden, um eine Risikotechnologie zur Förderung fossiler Energieträger zu kontrollieren, die in Deutschland aus umwelt- und energiepolitischer Sicht keinen Sinn ergibt“, erklärt der DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner.
Auch die weiteren, vom Bundesrat vorgeschlagenen Verschärfungen im Wasserhaushaltsgesetz für Fracking im Sandgestein seien richtig und wichtig. Müller-Kraenner betonte, dass die empfohlene Erweiterung der wasserrechtlichen Schutzgebiete sowie das Verbot von Fracking-Vorhaben im Sandgestein in und unter Natura-2000 Gebieten auch den Vorstellungen der DUH entsprechen. Er forderte Bundesregierung und Bundestag auf, die beschlossenen Vorschläge ernst zu nehmen und umzusetzen.
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