EnBW als „bevorzugter Investor“ für Investorenmodell ausgewählt – aber auch Genossenschaft möglich
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG will durch den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile der Regenerative Energien GmbH einen weiteren, wichtigen Schritt beim Ausbau der Erneuerbaren Energien machen. Deutschlands viertgrößtes EVU hat PROKON-Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin ein verbindliches Angebot gemacht und wurde daraufhin am 12.05.2015 durch den PROKON-Gläubigerausschuss als bevorzugter Investor ausgewählt. Als Summe nennt EnBW in einer Pressemitteilung „einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag in Form einer Barzahlung“. Die Rede ist von „gut einer halben Milliarde“ Euro (FAZ).
Der EnBW-Vorstandsvorsitzende Frank Mastiaux begründete das Angebot in einer Videobotschaft unter anderem so: „Wir sind fest davon überzeugt, dass EnBW die beste Plattform bietet, um die langjährigen Erfahrungen und Kompetenzen von PROKON im Windkraftbereich und das Windpark-Portfolio selber langfristig optimal weiter zu entwickeln. Die Stärken der beiden Unternehmen ergänzen sich perfekt. Im Rahmen unserer Strategie EnBW 2020 wollen wir das Geschäft mit Erneuerbaren Energien mehr als verdreifachen und zu einer tragenden Säule der zukünftigen EnBW ausbauen. Der Erwerb von PROKON würde die EnBW diesem Ziel einen erheblichen Schritt näher bringen. Den Mitarbeitern von PROKON bieten wir dabei eine Perspektive mit guten Wachstumsmöglichkeiten. Die Genussrechtsinhaber von PROKON erhalten, wie die anderen Gläubiger auch, einen substanziellen Betrag in bar: zeitnah, sicher und fair“.
Anfang Juli 2015 soll das EnBW-Angebot nach der Entscheidung des PROKON-Gläubigerausschusses der PROKON-Gläubigerversammlung im Erörterungs- und Abstimmungstermin als eine von zwei Sanierungsvarianten vorgelegt werden. Diese wird dann in der Hamburger Messe zwischen zwei Alternativen entscheiden, von denen Insolvenzverwalter Penzlin in einem Brief auf der Prokon-Webseite übrigens keine präferiert –
- ob PROKON als Genossenschaft unter Beteiligung der bisherigen Genussrechtsinhaber fortgeführt wird oder
- ob die Sanierung durch die Übernahme von 100% der Geschäftsanteile durch EnBW erfolgen soll.
Prokon hatte Genussrechte im Wert von 1,4 Milliarden Euro auch an 100.000 Kleinanleger ausgegeben, geriet jedoch Anfang 2014 ins Trudeln, als viele Anleger ihre mit Rendite-Versprechungen von mehr als sechs Prozent verkauften Papiere zurückgeben wollten. Prokon hatte die erwarteten Gewinne teilweise schon an die Anleger ausgeschüttet. Am 22.01.2014 musste PROKON aufgrund von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung Insolvenz anmelden. (nach FAZ)