Ergänzung im Windbereich
Die Pläne von EnBW sehen vor, die mittelständische, schlagkräftige Struktur von PROKON zu erhalten. Das Kerngeschäft des Unternehmens soll im Wesentlichen fortgeführt werden. Mastiaux: „In Verbindung mit der energiewirtschaftlichen Kompetenz, den Erfahrungen der EnBW-Windenergiemannschaft und der Kapitalkraft von EnBW kann ein neuer, äußerst wettbewerbsfähiger Anbieter im europäischen Windmarkt entstehen.“
Mit einer neuen gesunden Kapitalbasis werde die Finanzierung der Realisierung der PROKON-Projektpipeline gesichert. PROKON sei damit in der Lage, auch neue Windparks langfristig im eigenen Bestand zu betreiben. Zudem könne PROKON vom Know-how der EnBW beispielsweise bei der wettbewerblichen Vergabe neuer Projekte profitieren, einem Modell, das sich in Europa zunehmend durchsetzen werde. Die EnBW werde PROKON darüber hinaus unterstützen, Dienstleistungen wie Wartung und Betriebsführung von Windkraftanlagen sowie die Vermarktung des erzeugten Stroms an der Strombörse auch Dritten anzubieten und damit weitere Geschäftsmöglichkeiten zu erschließen.
Sicherheit für Gläubiger, vor allem Genussrechtsinhaber
Auf „Basis einer fairen Bewertung des Unternehmens“ sieht das EnBW-Angebot für die PROKON-Gläubiger, darunter vor allem die Genussrechtsinhaber, eine „substanzielle Einmalzahlung in bar“ vor. Um keine neuen Risiken für das Unternehmen und die Gläubiger zu schaffen, habe sich die EnBW bewusst gegen die Emission einer neuen Anleihe auf Ebene der PROKON entschieden. Der Erwerb werde vollständig aus eigenen Mitteln der EnBW finanziert.
Genossenschaft?
Ein Alternativ-Vorschlag will eine Genossenschaft gründen und die Genussrechte gegen Genossenschaftsanteile eintauschen. „Dafür haben wir Respekt und Verständnis, denn es zeigt die Verbundenheit mit PROKON“, betonte Mastiaux. Dennoch sieht die EnBW bei ihrem Angebot gegenüber einer Genossenschaft klare Vorteile für alle Beteiligten: Was bisher ein Genussrecht, das heißt Fremdkapital gewesen sei, verwandele sich im Genossenschaftsmodell in eine echte unternehmerische Beteiligung mit allen dafür typischen Risiken. Vor allem aber löse die Genossenschaft nicht das drängendste Problem: die Finanzierung der Weiterentwicklung des Geschäftsmodells. Ohne frisches Eigenkapital von einem neuen Investor wäre das Unternehmen gezwungen, die entwickelten Projekte zukünftig weitgehend zu verkaufen. Das begrenzte Eigenkapital würde den angestrebten Betrieb der Anlagen im eigenen Bestand nicht zulassen, die Entfaltung der Geschäftsmöglichkeiten von PROKON würde damit deutlich beschnitten. So die Meinung der EnBW.
Um ausführlich und unmittelbar zu informieren, will die EnBW die Genussrechtsinhaber von PROKON Anfang Juni zu Informationsveranstaltungen in Berlin, Hamburg und Ulm einladen.