Prokon – EnBW oder Genossenschaft?

Stuttgarter Nachrichten: EnBW will nur Sahnestück von Prokon

„Für die Altinvestoren der pleite gegangenen Öko-Energiefirma Prokon kommt es nicht so dicke wie zunächst befürchtet.“ Zwei Insolvenzpläne sähen weitgehende Erstattungen vor. Die EnBW biete nun offiziell mit – und ihre Chancen stiegen, schreiben die Stuttgarter Nachrichten.

Keine Horrorszenarien

Die Chancen der EnBW seien gestiegen. Allerdings sei noch keine Entscheidung gefallen, denn gleichzeitig sei auch die Umwandlung in eine Genossenschaft möglich. Wahrscheinlich werde immerhin, dass die Prokon-Gläubiger „zwar deutliche Verluste hinnehmen müssen, sich aber Horrorszenarien nicht bewahrheiten“. Die Prokon-Gläubiger könnten laut Insolvenzverwalter Penzlin damit rechnen, „mindestens die Hälfte ihrer Forderungen erstattet zu ­bekommen“.

Die EnBW wolle nur Prokons Windaktivitäten, andere Geschäftsfelder jedoch nicht weiterführen – so die Stuttgarter Nachrichten – „etwa ein Paletten-Werk in Torgau nahe Leipzig, in das Prokon Medienberichten zufolge rund 300 Millionen Euro investiert haben soll. Zudem kaufte das Unternehmen in der Vergangenheit Werke zur Erzeugung von Biokraftstoffen, etwa eine Ölmühle, aber auch Tankstellen oder Felder zur Produktion der Bioölpflanze Jatropha in Tansania. Ebenso war Prokon in die Produktion einer eigenen Windturbine (P 3000) eingestiegen.“

Dieses und weitere Engagements seien im Insolvenzverfahrens bereits veräußert worden, andere wie das Torgauer Holzwerk hätten hingen „lange wie ein Stein in der Insolvenzmasse“ gelegen  und seien „jüngst in eigene Abwicklungsgesellschaften ausgegliedert worden“. Hier könnten die Gläubiger „noch auf separate Ausschüttungen“ hoffen.

Die Prokon-Gläubiger werden nach einer Festlegung des Amtsgerichts Itzehoe am 2. Juli um 11 Uhr über die beiden Möglichkeiten entscheiden. Die nichtöffentliche Gläubigerversammlung wird in einer Hamburger Messehalle abgehalten. In diesem Termin soll zunächst über den ersten Insolvenzplan (Genossenschafts-Insolvenzplan) abgestimmt werden. Sofern dieser Insolvenzplan nicht zur Abstimmung gelangt oder nicht angenommen wird, soll über den zweiten Insolvenzplan (Investoren-Insolvenzplan) abgestimmt werden.

Kommt es zur Genossenschaftslösung, müssten viele der rund 75.000 Genussrechts-Inhaber auf eine Barauszahlung ihrer Ansprüche verzichten und diese in eine Genossenschaft einbringen – zudem müssten sie noch „eine 15-jährige, mit 3,5 Prozent verzinste Anleihe zeichnen“. Unklar sei, wie viele Gläubiger dafür stimmen müssen, um EnBW aus dem Rennen zu werfen. 30.000 hätten sich in einer Umfrage bereit erklärt. Das würde reichen, habe Penzlin erklärt.

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