Oberflächenveredelnde und wärmebehandelnde Unternehmen
Die Ausnahmen stromintensiver Industrieunternehmen von der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) sollen auf weitere Firmen ausgeweitet werden. Dies sieht ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf (18/4891) vor, der inhaltlich mit dem zuvor von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (18/4683) übereinstimmt.
Die Branchen der oberflächenveredelnden und wärmebehandelnden Unternehmen sowie die Hersteller von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen sollen in Zukunft in den Anwendungsbereich der sogenannten Besonderen Ausgleichsregelung übernommen werden. Neue wissenschaftliche Untersuchungen hätten ergeben, dass diese Branchen die Kriterien der Europäischen Kommission für die Begünstigung erfüllen würden, wird argumentiert. (hib/HLE)
->Quelle: bundestag.de