Gesetzliche Regelung umstritten
Die Pläne der Bundesregierung, die Erdgasfördermethode Fracking in Deutschland gesetzlich zu regeln und die Förderung unkonventionellen Erdgases oberhalb von 3.000 Metern Tiefe zu verbieten, sind unter Experten umstritten. In einer dreistündigen öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses am 08.06.2015 begrüßten die Vertreter des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW), der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände sowie der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften (acatech) zwar grundsätzlich den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie (18/4713), mahnten jedoch Verbesserungen in zahlreichen Punkten an.
Die Sachverständigen vom Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) und der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) forderten ein generelles Verbot des so genannten unkonventionellen Frackings in Schiefer-, Ton- oder Kohleflözgestein oberhalb von 3.000 Metern sowie deutlich strengere Regelungen für Fracking in konventionellen Lagerstätten.
Oliver Kalusch vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e. V. (BBU) forderte demgegenüber ein ausnahmsloses Fracking-Verbot in Deutschland. „Bei Fracking handelt es sich um eine nicht beherrschbare Risikotechnik mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt“, begründete er die Ablehnung seines Verbandes. Beim Einsatz der Technologie könne es zu erheblichen Grundwasserkontaminationen kommen, außerdem sei die Frage der Entsorgung des Rückflusses beziehungsweise der als Lagerstättenwasser an die Oberfläche gepumpten Flüssigkeit ungelöst. Fracking erhöhe darüber hinaus deutlich die Erdbebengefahr und stelle eine klimaschädliche Variante der Energiegewinnung und Nutzung dar. Kalusch kritisierte auch die im Gesetzentwurf gezogene Grenze von 3.000 Metern Tiefe, unterhalb der Fracking weiterhin erlaubt sein soll. Dabei gehe es nicht um Sicherheit, sondern es sei vielmehr eine „ökonomische Grenze“, um ab 2018 unterhalb von 3.000 Metern Schiefergas fördern zu können.
Einstieg Deutschlands in Fracking-Gasförderung „energie- und klimapolitisch falsches Signal“
Georg Buchholz vom NABU machte deutlich, dass der Naturschutzbund den Einsatz der Fracking-Technologie aus „energie-, klima-, naturschutz-, umwelt- und gesundheitspolitischen Gründen“ ebenfalls ablehnt. Er bedauerte, dass ein Verbot von Fracking aufgrund der politischen Mehrheitsverhältnisse derzeit nicht durchsetzbar sei. Zwar werde der Schutz des Trinkwassers mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verbessert, lobte Buchholz, doch müssten die Regeln noch deutlich strenger werden. So müsse das Grundwasser flächendeckend geschützt werden, um künftige Trinkwassernutzungen nicht zu gefährden. Die Verbotszonen müssten ausgeweitet und Erprobungsvorhaben in Schiefergestein auf Bundesebene verboten werden, ebenso die untertägige Ablagerung von Lagerstättenwasser.
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