Regelungen zur Expertenkommission als äußerst problematisch bewertet
Übereinstimmend kritisch werteten die sieben Sachverständigen die vorgesehene sechsköpfige Expertenkommission, die die vorgesehenen Probebohrungen oberhalb von 3.000 Metern wissenschaftlich begleiten soll. Sieht sie keine Gefahren für die Umwelt, könnten ab 2019 kommerzielle Projekte möglich sein. Obwohl der Letztentscheid bei der Genehmigungsbehörde liege, könnten die kommunalen Spitzenverbände eine „präjustizierende Wirkung“ für die Zulassung nicht ausschließen, warnte Otto Huter. Er forderte, den Expertenkreis zu erweitern und eine qualifizierte Mehrheitsentscheidung einzuführen. Ulrich Peterwitz urteilte, die Kommission dürfe lediglich eine „Beratungs- und Beurteilungsfunktion“ haben und solle ihre Entscheidungen einstimmig fällen müssen. Professor Emmermann warnte, die Zusammensetzung der Kommission dürfte in der gesellschaftlichen Diskussion wenig Akzeptanz finden, „da ihre Neutralität und damit auch ihre Objektivität nicht anerkannt werden wird“. Vertreten sein sollten daher unbedingt auch unabhängige Fachleute mit nachgewiesener Expertise.
Oliver Kalusch und Sascha Müller-Kraenner werteten die Regelungen zur Expertenkommission gerade rechtlich als äußerst problematisch. Ihrer Ansicht nach würde mit ihr einer Gruppe außerhalb des Gesetzgebers und der Verwaltung zu große Macht zugewiesen. Dies stelle, so Müller-Kraenner, auch eine „unzulässige Vermischung von Bundes- und Landesverwaltung“ dar. Beide sehen den Deutschen Bundestag als Gesetzgeber in der Verantwortung, über die Voraussetzungen für eine Erprobung und eine eventuelle kommerzielle Nutzung zu entscheiden. Georg Buchholz ergänzte, solange der Bundestag nicht die Risiken des Frackings in Schiefergestein beurteilt und selbst geregelt habe, dürften kommerzielle Vorhaben nicht zugelassen werden. (hib/JOH)
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