Wertstoffgesetz kommt

Dynamische  Recyclingquoten und an Recyclingfähigkeit orientierte Lizenzentgelte

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich mit der CDU/CSU-Fraktion auf gemeinsame Eckpunkte eines Wertstoffgesetzes verständigt. Auf dieser Grundlage wird das Bundesumweltministerium jetzt einen Arbeitsentwurf erstellen.

Die SPD-Umweltpolitiker Matthias Miersch und Michael Thews dazu: „Das Gesetz wird ambitionierte ökologische Anforderungen  wie dynamische  Recyclingquoten und an Recyclingfähigkeit orientierte Lizenzentgelte  enthalten. Es wird damit Anreize für eine an ökologischen Kriterien orientierte Produktgestaltung setzen.“ Die Verantwortung der Hersteller und Vertreiber werde auf Produkte aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen ausgeweitet. Damit werde die „Privatwirtschaft die Finanzierungs- und Organisationsverantwortung für die Sammlung, Sortierung und Verwertung dieser Wertstoffe erhalten“.

Miersch und Thews wollen die Stellung der Kommunen bei der Sammlung durch weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten stärken, so zum Beispiel durch Vorgaben für die dualen Systemen im Rahmen der Abstimmungsvereinbarung, indem sie unter anderem die Struktur der Sammlung, Größe und Art der Sammelbehälter und die Abholintervalle festlegen können. Die Kommunen werden auch für die Benutzung ihrer Sammelbehälter ein Entgelt verlangen können.

Die Abgeordneten  „begrüßen, dass nun der Weg frei ist für den Entwurf des lang erwarteten Wertstoffgesetzes. Im Gesetzgebungsverfahren werden  auch die Interessengruppen beteiligt werden. Wir wollen mehr Abfälle aus Kunststoffen und Metallen sammeln, verwerten und sie in den Wirtschaftskreislauf zurückführen. Gerade in einem rohstoffarmen Land wie Deutschland ist dies aus ökologischen und aus ökonomischen Gründen zwingend geboten.“

Auch CDU-MdB Marie-Luise Dött und Dr. Thomas Gebhart loben ihre Arbeit: Koalition macht Weg für modernes Wertstoffgesetz frei

„Wir haben mit der heutigen Einigung über gemeinsame Eckpunkte den Weg für ein modernes Wertstoffgesetz freigemacht. Dieses wird ein Meilenstein für mehr Umweltschutz und Ressourcenschonung sein. Künftig sollen Verpackungen gemeinsam mit anderen Haushaltsabfällen aus Metall und Kunststoff gesammelt werden. Die Sortierung des Hausmülls wird für den Bürger einfacher. Ob die Wertstoffe im gelben Sack, in einer Wertstofftonne oder auf einem Wertstoffhof erfasst werden, entscheidet die Kommune. Durch höhere Recyclingquoten sollen mehr wertvolle Rohstoffe aus Abfällen zurückgewonnen werden. Das marktwirtschaftliche Prinzip der Produktverantwortung, das unser damaliger Umweltminister Klaus Töpfer mit der Verpackungsverordnung eingeführt hat, wird nun substanziell weiterentwickelt. Künftig sollen diejenigen, die Produkte aus Metall und Kunststoff in Verkehr bringen, auch für deren Entsorgung verantwortlich sein. Die Entsorgungskosten dieser Produkte sind somit nicht mehr Teil der Müllgebühren, sondern werden Teil des Verkaufspreises. Die Sammlung der Wertstoffe soll über Ausschreibungen vergeben werden. Das Entsorgungssystem bleibt wettbewerblich organisiert, um eine effiziente Entsorgung zu niedrigen Kosten zu gewährleisten.“

Hintergrund:

Folgende konkrete Eckpunkte sind jetzt mit dem Koalitionspartner als Arbeitsgrundlage für den Gesetzentwurf vereinbart:

  • Erweiterung der bestehenden Produktverantwortung der Hersteller und Vertreiber auf stoffgleiche Nichtverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbunden
  • Ökologisch anspruchsvolle Verwertungsanforderungen durch höhere, dynamische Recyclingquoten und nach Recycling-Fähigkeit gestaffelte Lizenzentgelte
  • Gemeinsame Erfassung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen
  • Errichtung einer zentralen Stelle mit umfangreichen Kontrollbefugnissen zur Stabilisierung des Entsorgungssystems
  • Stärkung der Kommunen als direkte Ansprechpartner vor Ort
    o    Möglichkeit zur Festlegung der Struktur der Sammlung
    o    Festlegung von Vorgaben für die Abstimmung mit den dualen Systemen
    o    Möglichkeit der Anschaffung eigener Behälter für die Wertstoffsammlung. Diese Regelung darf nicht zu unzulässigen Wettbewerbsverzerrungen führen
  • Fortsetzung des wettbewerblich organisierten Systems der Entsorgung
  • Bestandsschutzregelungen für getätigte private und öffentliche Investitionen

Auch BMUB begrüßt Koalitions-Verständigung zum Wertstoffgesetz: Gut für Verbraucher und Umwelt

Das Bundesumweltministerium begrüßt die Verständigung der Koalitionsfraktionen auf Eckpunkte für ein modernes Wertstoffgesetz. „Damit ist jetzt der Weg frei für eine Lösung, die nachhaltig, kommunalfreundlich und verbrauchernah ist. Auf der Grundlage dieser Eckpunkte werden wir nach der Sommerpause einen Arbeitsentwurf für ein modernes Wertstoffgesetz vorlegen“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär Florian Pronold.

In Zukunft wird die bisherige gelbe Tonne zur Wertstofftonne: Sie soll nicht nur wie bisher Verpackungen aufnehmen, sondern auch andere Wertstoffe aus Kunststoff und Metall. Alte Kleiderbügel und ausrangiertes Plastikspielzeug zum Beispiel gehören dann nicht mehr in den Restmüll. Damit kann auch mehr recycelt werden.

Die Kommunen können in Zukunft bestimmen wie die Wertstoffsammlung erfolgt: wann und wie oft geleert wird, ob Sack oder Tonne. Damit werden Restmüll- und Wertstoffsammlung besser aufeinander abgestimmt.

Pronold: „Mit dieser Lösung bleibt den Bürgerinnen und Bürgern eine zusätzliche Tonne vor dem Haus erspart. Wir wollen das Recycling so einfach wie möglich machen. Der Verbraucher bekommt endlich ein klares und nachvollziehbares System der Mülltrennung. Kunststoffe und Metall in die eine, Restmüll in die andere Tonne. Wenn jetzt nicht mehr nur noch der Joghurtbecher, sondern auch das Quietscheentchen recycelt werden kann, ist das gut für die Umwelt und macht nach Jahrzehnten endlich Schluss mit ?Missverständnissen beim Mülltrennen.“

->Quellen: