Deutsche Umwelthilfe veröffentlicht die zehn dreistesten Fälle
Der Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZdK), der Lobbyverband des Automobil-Gewerbes kämpft in Brüssel für einen Freifahrtschein zur Irreführung der Autokäufer: Geltende Verbraucherschutzvorschriften zur Angabe von Spritverbrauch und CO2-Emissionen sollen zukünftig nicht mehr beachtet werden müssen. Die DUH fordert dagegen: Eine Kennzeichnung des Energieverbrauchs schützt Verbraucher und muss deshalb auch weiterhin kontrolliert werden.
Die DUH reagiert auf die ZdK-Forderung und hat in einer digitalen Broschüre die zehn dreistesten Fälle von Verbrauchertäuschung in der Autowerbung veröffentlicht. Nach einer seit 2004 geltenden Verbraucherschutzvorschrift müssen nicht nur für Elektrogroßgeräte, sondern auch in der Autowerbung korrekte und deutliche Angaben zu Energieverbrauch und CO2-Ausstoß gemacht werden. Die deutsche Automobilwirtschaft ist von Anfang an gegen diese Vorgabe Sturm gelaufen. Nachdem es ihr nicht gelungen ist, die Kennzeichnungsvorschrift zu verhindern, versuchen deutsche Autohersteller inzwischen, von den insgesamt immer noch zu hohen Verbräuchen abzulenken, indem sie falsche Angaben machen, neue Energieeffizienzklassen erfinden, die vorgeschriebenen Informationen in der Werbung verstecken oder die Angaben ganz verweigern.
Eine besonders unrühmliche Rolle spielt dabei laut DUH der ZdK. Er kämpft seit Jahren verbissen dagegen an, dass das Kfz-Gewerbe Verbraucherschutzgesetze einzuhalten hat. Anstatt seine Mitglieder bei der Einhaltung bestehender gesetzlicher Regelungen zu unterstützen und sie korrekt zu beraten, wie sie die Kunden vor der Kaufentscheidung korrekt über die Folgekosten und Klimabelastungen des Neufahrzeugs informieren müssen, fordert der Verband von der EU-Kommission einen Schutz der Automobilbranche vor weiteren Kontrollen.
Folgt: Automobilwirtschaft versucht, EU-Klimaschutzziele zu unterlaufen