BDEW und VKU: „Klima schützen, Versorgung sichern“

Mit dem Auslaufen der Nutzung der Kernkraftwerke bis 2022 und dem absehbaren Ausscheiden – nicht nachrüstungsgeeigneter oder unwirtschaftlicher – konventioneller Kraftwerke reduzieren sich gegenwärtig bestehende Überkapazitäten im Markt. Zur Aufrechterhaltung einer jederzeitigen Versorgungssicherheit werden auch in absehbarer Zukunft – insbesondere bis zur Erreichung eines erheblichen Volumens an leistungsfähigen Kurz- und Langzeitspeichern – Kraftwerke auf fossiler Basis in beachtlicher Größenordnung erforderlich sein. Insofern darf ein kurz- oder mittelfristiger Verzicht auf den Einsatz kohlenstoffbasierter Erzeugungskapazitäten nicht angestrebt werden.

Zum Ausgleich der wachsenden Einspeisung aus fluktuierenden erneuerbaren Energien muss der Kraftwerkspark in Zukunft flexibler werden. Viele Unternehmen haben daher insbesondere in die entsprechende Umrüstung, Modernisierung und den Neubau von Kraftwerken investiert. Jedoch sind ohne eine Reform des Marktdesigns diese Investitionen in hocheffiziente Kraftwerke gefährdet.

Die Einhaltung der nationalen Klimaschutzziele für das Jahr 2020 ist eine wichtige Grundlage für das Engagement der Bundesregierung in der globalen Klimaschutzdebatte. Die Erreichung dieser Ziele ist nur noch durch besondere Anstrengungen in allen Bereichen und Sektoren denkbar und wird deshalb auch Auswirkungen auf den Umbau des Kraftwerkparks haben. BDEW und VKU sind davon überzeugt, dass weitere politische Eingriffe in den bestehenden regulatorischen Rahmen für den deutschen Kraftwerkspark zu negativen Auswirkungen für die betroffenen Kommunen, Unternehmen, Mitarbeiter und Regionen führen. Maßnahmen in diesem bereits vom Emissionshandel erfassten Sektor müssen daher mit Bedacht und unter Abwägung aller volkswirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Auswirkungen getroffen werden.

Die Bundesregierung sollte zeitnah in einen offenen und transparenten Dialog mit der Energiewirtschaft, den beteiligten Bundesländern sowie den Gewerkschaften und anderen relevanten Akteuren zur Entwicklung einer mittel- und langfristig angelegten Perspektive für den deutschen Kraftwerkspark unter Berücksichtigung der Klimaschutzziele der Bundesregierung eintreten. Nur so können dauerhaft belastbare Rahmenbedingungen für die erforderlichen Investitionen in diesen Kraftwerkspark geschaffen werden. Ein solcher Dialog muss Maßnahmen zur sozialen und regionalwirtschaftlichen Abfederung des damit gegebenenfalls einhergehenden Strukturwandels enthalten und die Entwicklung der daraus entstehenden Kosten und volkswirtschaftlichen Effekte berücksichtigen.