BDEW und VKU: „Klima schützen, Versorgung sichern“

Unternehmen haben in der Vergangenheit weitreichende Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, die zu Verbesserungen des Wirkungsgrads der Anlagen geführt haben. Das Alter eines Kraftwerkes kann damit bei der Konzeption des zukünftigen Kraftwerksparks kein alleiniges Kriterium sein. Effizienzsteigernde Modernisierungen – jenseits des Kesselaustauschs – müssen bei derartigen Überlegungen Berücksichtigung finden.  Die aktuellen ökonomischen Rahmenbedingungen für den deutschen Kraftwerkspark sind insgesamt durchweg unbefriedigend. Dies führt zu umfangreichen Stilllegungen von Kraftwerken, eine Entwicklung, die bereits begonnen hat und sich weiter fortsetzt. Zusammen mit dem Ausstieg aus der Kernenergie und dem Trend in unseren Nachbarländern zur Einführung von Kapazitätsmärkten führt dies zu Unsicherheit, ob die Versorgungssicherheit in Deutschland auch zukünftig gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund haben BDEW und VKU das Modell des dezentralen Leistungsmarktes entwickelt, der den bestehenden Energy-Only-Markt ergänzen soll. Das BMWi ist gegenwärtig der Auffassung, dass eine Optimierung des EOM sowie eine Fortführung der Reservekraftwerksverordnung reichen werden, um Versorgungssicherheit zu garantieren. Diese Auffassung teilen wir nicht. Diese für die zukünftige Entwicklung des deutschen Kraftwerksparks außerordentlich wichtige Fragestellung muss im Rahmen des Weißbuchs der Bundesregierung, aber auch im Rahmen des Dialogs über die zukünftige Entwicklung des Kraftwerksparks in Deutschland, weiter erörtert werden.

BDEW und VKU sind überdies davon überzeugt, dass KWK-Anlagen auch zukünftig ein wichtiger Bestandteil zur Integration des stetig wachsenden Anteils erneuerbarer Energien sein müssen. Sie decken in Monaten mit hohem Wärme- und Strombedarf komplementär zu den Erneuerbaren Lastspitzen ab und leisten heute schon einen besonders wirksamen Beitrag zum Klimaschutz, der in naher Zukunft noch ausgebaut werden sollte.

Im Hinblick auf die stark beeinträchtigte Wirtschaftlichkeit bestehender Anlagen und die Investitionsunsicherheiten bezüglich der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Neuerrichtung und Modernisierung von KWK-Anlagen, insbesondere in der kommunalen Energiewirtschaft, besteht aus unserer Sicht dringender politischer Entscheidungsbedarf zur Verabschiedung einer bestandssichernden und investitionsauslösenden KWKG-Novelle. Die aktuell vorgelegten Vorschläge des BMWi sind in keiner Weise geeignet, diese Herausforderungen zu erfüllen.

Die Berücksichtigung der Ausbauoptionen der KWK bei der Erreichung des nationalen Klimaschutzziels für das Jahr 2020 ist dringend geboten. Investitionen der Energieversorgungsunternehmen in neue und modernisierte Anlagen können erheblich dazu beitragen, einen wesentlichen Beitrag zum angestrebten zusätzlichen CO2-Minderungsbeitrag für 2020 zu erzielen. Diese Tatsache muss bei den aktuell anstehenden Entscheidungen entsprechend berücksichtigt werden.  BDEW und VKU appellieren an Bund und Länder, nunmehr zügig die notwendigen Schritte anzugehen. Insbesondere im Bereich der KWK besteht dringender Handlungsbedarf. Die Unternehmen der Energiewirtschaft benötigen für ihre unternehmerischen Entscheidungen, die angesichts der schon lange andauernden Unsicherheit im Markt bisher aufgeschoben wurden, nun bald Klarheit.“

->Quelle: vku.de