Hohe Strompreise sind Schwachstelle
Aber auch Kohleanteil an Stromerzeugung und Netzausbau

12. Ist es korrekt, dass der Treibhausgasausstoß pro Kopf in Deutschland 27 Prozent über dem EU-Durchschnitt liegt, womit begründet die Bundesregierung dies, und wie will sie dies zukünftig ändern?

„Die CO2-Emissionen pro Kopf der Bevölkerung werden von zahlreichen Faktoren beeinflusst. Neben dem Anteil von CO2-Emissionen aus dem Stromsektor spielt dabei auch der Anteil industrieller Produktion am Bruttoinlandsprodukt (BIP) eine wichtige Rolle. Auch die Höhe des BIP pro Kopf im EU-Vergleich muss berücksichtigt werden. Während die CO2-Emissionen pro Kopf der Bevölkerung in Deutschland über dem EU-Durchschnitt liegen, liegen die CO2-Emissionen pro Einheit des BIP in Deutschland leicht unterhalb des EU-Durchschnitts. Die Emissionsminderungsverpflichtungen der Mitgliedstaaten der EU im Bereich außerhalb des Emissionshandels sind entsprechend auf Basis der jeweiligen Pro-Kopf-Wirtschaftsleistung differenziert. Deutschland hat mit einer Minderung von 14 Prozent gegenüber 2005 ein deutlich anspruchsvolleres Ziel als der Durchschnitt der EU mit minus 10 Prozent (jeweils bis 2020).

Deutschland hat sich zudem national zum Ziel gesetzt, den CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken und verfolgt damit ein ambitionierteres Ziel als die EU. Mit dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 hat die Bundesregierung zusätzliche Maßnahmen beschlossen, um das 2020-Ziel zu erreichen. Darüber hinaus wird ein Klimaschutzplan 2050 erarbeitet, der die weiteren Reduktionsschritte im Lichte der europäischen Ziele und der Ergebnisse der Pariser Klimaschutzkonferenz 2015 bis zum Ziel im Jahr 2050 beschreibt und in einem breiten Dialogprozess mit Maßnahmen unterlegt.“

Frage 13. Welche eigenen Vorschläge für eine Governance der Energie- und Klimaziele für das Jahr 2030 sowie für die Energieunion hat die Bundesregierung, und hat sie diese bereits vollständig an die Europäische Kommission übermittelt?

„Die Bundesregierung setzt sich für eine Governance ein, die insbesondere das Erreichen der EU-Energie- und Klimaziele für 2030 verlässlich sicherstellt. Sie hält dafür über die von der Europäischen Kommission bereits eingeleiteten Schritte hinaus weitere Schritte für erforderlich, insbesondere im Bereich der Rechtsetzung. Diese Erwartung hat die Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission bereits bei mehreren Gelegenheiten deutlich gemacht.“

Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.

->Quellen: