EU-Energie-Sommerpaket:
„Richtig, aber nicht ausreichend“

Europäische Regulierungsbehörden (CEER und ACER) engagierten sich sehr für Verbraucherrechte: E.on verkauft Netz an TenneT

Der Zusammenschluss der Europäischen Regulierungsbehörden (CEER und ACER) hat sich unter der Leitung von Baron Sir John Frederick Mogg sehr für die Verbraucherrechte engagiert. Derzeit wird an einer Vision gearbeitet unter der Bezeichnung:  „Brücke  ins Jahr 2025, eine Vision für Europäische Energieverbraucher“. Man will durch eine ganze Reihe von Maßnahmen die Haushaltskunden am Nutzen des Energiebinnenmarkts beteiligen, sehen die Energieverbraucher.

„Eine deutlich schärfere Gangart gegenüber den Energieversorgern schlägt die europäische Wettbewerbsbehörde an. Wegen vermuteter Marktmissbräuche durchsuchte die EU-Wettbewerbsbehörde im Mai 2006 die Geschäftsräume von E.on. In einem Lagerraum wurde ein Siegel aufgebrochen. E.on musste ein Bußgeld von 38 Mio. Euro zahlen, das bestätigte am Ende der EuGH. Selbst die verbliebenen Unterlagen waren offenbar so brisant, dass E.on sich im Jahr 2009  zur Veräußerung seines Stromnetzes an die niederländische TenneT entschloss, um ein Kartellverfahren der Kommission abzuwenden.“

Kommission ist Missbräuchen beim Stromgroßhandel auf der Spur – dennoch schlechte Deals

Auch Missbräuchen beim Stromgroßhandel sei die Kommission auf der Spur und habe durch eine Richtlinie (REMIT) ein Mindestmaß an Transparenz und staatlicher Kontrolle erzwungen.

Aber: „Bei der Energiewende und den erneuerbaren Energien spielte die EU eher eine zurückhaltende und bremsende Rolle. Das mag mit dem Einfluss von England und Frankreich in der Kommission zusammenhängen,  zweier Länder, die zivil wie militärisch noch bis über beide Ohren im Atomzeitalter stehen. Die 1957 gegründete Gemeinschaft zur Förderung der Atomenergie Euratom ist selbst heute immer noch Bestandteil der EU-Kommission. Der frühere Energiekommissar Oettinger ließ keine Gelegenheit aus, über das deutsche EEG herzuziehen. Das war weder ein Zufall, noch blieb es ohne Folgen. Und die von der Kommission genehmigten Subventionen für das neue britische Atomkraftwerk Hinkley Point von über 100 Milliarden Euro sprechen eine deutliche Sprache.

Die EEG-Umlage stieg in Deutschland ab dem Jahr 2010 in schwindelnde Höhen. Entgegen den Tatsachen wurde das dem gleichzeitig stattfindenden Boom der Erneuerbaren angelastet. Neben der Zwangsvermarktung des EEG-Stroms über die Börse blähten auch die EEG-Befreiungen der stromintensiven Industrie die Umlage auf. Der Bund der Energieverbraucher e.V. sah darin eine unzulässige Beihilfe für die befreiten Betriebe und brachte im Jahr 2011 dagegen eine Beschwerde bei der Kommission vor. Diese eröffnete tatsächlich am 18.12.2013 ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland. Wieder zeigte sich, dass auch die EU von der Industrie und den ihr untertänigen Regierungen wie ein Selbstbedienungsladen missbraucht wird. Der stillschweigende Deal: die Atomindustrie bekam Hinkley Point genehmigt und die deutsche Chemie-Industrie ihre EEG-Befreiungen. Dazu wurden die Beihilferichtlinien in einer Nacht- und Nebel-Aktion geändert und aufgeweicht.“

EU-ETS floppt

Auch der auf EU-Ebene organisierte Emissionshandel (European Union Emissions Trading System EU ETS) aus dem Jahr 2003 könne nur als Flop bezeichnet werden. 95 Prozent der Industrieemissionen erhielten kostenlose Zuteilungen. Deshalb lägen die Preise für die Zertifikate sehr niedrig und das theoretisch überzeugende Modell bleibe praktisch wirkungslos.

„Verbraucher können sich dennoch über die EU freuen. Denn die Verbraucherschutz-Richtlinien der EU schützen Verbraucher besser, als es die deutschen Gesetze tun. So verbieten die Klauselrichtlinie aus dem Jahr 1993 Verbraucher unangemessen benachteiligende Klauseln. In Verbindung mit den verbraucherschützenden Energierichtlinien führte das zu erstaunlichen Ergebnissen. Der EuGH urteilte, dass die gesetzlichen Regelungen für Preiserhöhungen in Deutschland den Erfordernissen des europäischen Verbraucherschutzes nicht genügen und damit begründete Preiserhöhungen nichtig sind. Den Verbrauchern wurde explizit ein Rückforderungsanspruch zugestanden, soweit solche Preiserhöhungen bereits bezahlt worden waren. Ein guter Tag für deutsche Verbraucher!“

->Folgt: Positiv: Erhöhung der Energieeffizienz und Ökodesign-Richtlinie