Baake: EU-Mitteilung zum Strommarktdesign „wichtiges Signal „

Baake: „Wichtige Unterstützung für Weißbuch-Prozess in Deutschland“

Die Europäische Kommission hat am 15.07.2015 mit ihrem Sommerpaket verschiedene energiepolitische Mitteilungen vorgelegt. Diese betreffen Regelungen zu den Energiemärkten, d. h. zum Marktdesign und zu Endkundenmärkten sowie einen legislativen Vorschlag zur Novelle der Rahmenrichtlinie zur Energieverbrauchskennzeichnung. Daneben wurde ebenfalls ein Vorschlag für die weitere Reform des Emissionshandels für die Zeit bis 2030 vorgelegt. Von besonderer Bedeutung für die aktuelle Diskussion in Deutschland zum sogenannte Weißbuch Strommarkt ist die konsultative Mitteilung der Europäischen Kommission zum Strommarktdesign – so eine Mitteilung aus dem BMWi.

Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Rainer Baake hierzu: „Die Mitteilung der Europäischen Kommission zum Strommarktdesign ist ein wichtiges Signal und unterstreicht zugleich die Vorschläge, die wir in Deutschland mit dem Weißbuch Strommarkt am 3. Juli vorgelegt haben. Die Kommission betont die Vorteile des europäischen Binnenmarktes für die Sicherstellung der Versorgungssicherheit. Zugleich nennt die Kommission verschiedene Maßnahmen, mit denen der Strommarkt in Europa weiter gestärkt und fit gemacht werden soll für den wachsenden Anteil erneuerbarer Energien. Das stimmt mit unseren Vorschlägen überein, die wir in Deutschland mit dem Weißbuch verfolgen. Ich freue mich, dass die Mitteilung der Kommission einen klaren Fokus auf den Markt setzt und sich für die Flexibilisierung von Angebot und Nachfrage und die Nutzung von Preissignalen ausspricht.“

Bei der Mitteilung der Europäischen Kommission zur Weiterentwicklung des europäischen Strommarktdesigns geht es darum, wie die europäischen Strommärkte angepasst werden sollten, um bei einem zunehmenden Anteil erneuerbarer Energien kosteneffizient Versorgungssicherheit gewährleisten zu können. Die Kommission schlägt hierzu eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung des Strombinnenmarktes vor, darunter:

  • die Flexibilisierung der Strommärkte,
  • den weiteren Ausbau der grenzüberschreitenden Stromleitungen,
  • die intensivere Kopplung der Kurzfristmärkte,
  • eine regionale Betrachtung und Berechnung von Versorgungssicherheit und
  • die Vermeidung direkter und indirekter Preisgrenzen.

Das Paket beinhaltet zudem eine Mitteilung zur Stärkung der Rolle der Energieverbraucher („Delivering a New Deal for Energy Consumers“). Es geht um Maßnahmen zur besseren Information und zur Stärkung aktiver Handlungsmöglichkeiten von Verbrauchern. Weiterer Baustein des Paketes ist ein Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie zur Energieverbrauchskennzeichnung von Geräten. Im Mittelpunkt steht die Rückkehr zu einer A- bis G-Skala für die Darstellung der Energieeffizienz. Damit soll gewährleistet werden, dass das EU-Label auch in Zukunft einen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz leisten kann.

Auch hat die Europäische Kommission heute einen Vorschlag zur Weiterentwicklung und Stärkung des Emissionshandels für die Zeit bis 2030 vorgelegt. Diese Vorschläge dienen der Umsetzung des Beschlusses des Europäischen Rates vom Oktober 2014.

->Quellen: