Sommerpaket „Energie“ der Kommission „wegweisend“

Die Vorschläge im Einzelnen

  • Zukunftsfähiges europäisches Emissionshandelssystem
    Das Emissionshandelssystem der EU (ETS) ist das wichtigste Instrument bei der Bekämpfung des Klimawandels und auf dem Weg hin zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft. Mit dem heutigen Vorschlag wird im Vorfeld des Klimagipfels in Paris ein deutliches Signal an die internationale Gemeinschaft gegeben. Der Zeitpunkt des Vorschlags ist von großer Bedeutung, denn andere wichtige Akteure wie die G7 und China haben ebenfalls feste Absichten geäußert. Die Kommission hat das Emissionshandelssystem überarbeitet, um sicherzustellen, dass es in den kommenden zehn Jahren immer noch die wirksamste und kostengünstigste Methode zur Verringerung der Emissionen ist. Dies ist der erste Legislativvorschlag zur Umsetzung der Zusage der EU, die europäischen Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 % zu senken. Ehrgeizige klimapolitische Maßnahmen eröffnen Geschäftsmöglichkeiten und neue Märkte für Innovationen und den Einsatz kohlenstoffarmer Technologien. Durch den stärker spezifizierten Vorschlag soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Industriebranchen aufrechterhalten werden, bei denen die Gefahr besteht, dass sie ihre Produktion in Länder außerhalb der EU verlagern, in denen die Vorschriften in Bezug auf Treibhausgasemissionen weniger streng sind. Gleichzeitig sollen Investitionen in innovative und umweltfreundlichere Alternativen im Energiebereich gefördert werden. Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, dass die Mitgliedstaaten die Einnahmen aus dem Emissionshandel zur Finanzierung von Maßnahmen verwenden, die Drittstaaten bei der Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels unterstützen.
  • Überarbeitung der Energieverbrauchskennzeichnung im Interesse größerer Klarheit
    „Energieeffizienz an erster Stelle“ ist ein zentraler Grundsatz der Strategie für die Energieunion, denn die Energieeffizienz ist ein äußerst wirksames Mittel, um die Emissionen zu senken, Einsparungen für die Verbraucher zu erzielen und die Importabhängigkeit der EU bei fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Vor zwanzig Jahren wurde die Energieverbrauchskennzeichnung eingeführt. Seitdem dient sie als Anreiz für die Entwicklung einer immer größeren Zahl energieeffizienter Produkte. Nun ist die vorgeschriebene Kennzeichnung zu komplex geworden. Die Kommission schlägt eine Rückkehr zu der ursprünglichen Skala von A bis G vor, die einfacher und für die Verbraucher leicht verständlich ist.
    Die von der Kommission vorgeschlagene Überarbeitung der Energieverbrauchskennzeichnungsrichtlinie sorgt für Kohärenz und Kontinuität und stellt sicher, dass die Verbraucher in der Lage sind, fundierte Entscheidungen zu treffen, die ihnen dabei helfen, Energie und Geld zu sparen.
  • Stärkung der Position der Verbraucher
    Die Kommission ist der Auffassung, dass die Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt der Energieunion stehen müssen, und legt daher eine Mitteilung über neue Möglichkeiten für die Energieverbraucher vor, die sich auf eine Drei-Säulen-Strategie stützt: 1. Die Verbraucher sollen durch bessere Information die Möglichkeit erhalten, Geld und Energie zu sparen, 2. sie sollen mehr Optionen für ihre Beteiligung an den Energiemärkten erhalten, und 3. der Verbraucherschutz soll weiterhin auf dem höchsten Niveau gehalten werden. Die Verbraucher müssen durch klarere Rechnungen und Werbevorschriften, zuverlässige Preisvergleichsinstrumente und die Nutzung ihrer Verhandlungsmacht im Rahmen kollektiver Regelungen (kollektiver Versorgerwechsel, Energiegenossenschaften usw.) ebenso gut informiert bzw. in eine genauso starke Position gebracht werden wie die Käufer und Verkäufer auf den Großhandelsmärkten. Schließlich müssen die Verbraucher die Möglichkeit haben, ihre Energie unter fairen Bedingungen selbst zu erzeugen und zu verbrauchen und so Geld zu sparen, die Umwelt zu schützen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
  • Umgestaltung des Energiemarktes
    Die Strategie für die Energieunion soll zur Verwirklichung unserer Klima- und Energieziele für 2030 beitragen und dafür sorgen, dass die Europäische Union weltweit die Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien übernimmt. Um diese Ziele zu erreichen, muss das europäische Stromsystem grundlegend umgestaltet werden, wozu auch die Neugestaltung des europäischen Strommarktes gehört.

Die Mitteilung – so die EU-Veröffentlichung – leite „eine öffentliche Konsultation zu der Frage ein, wie der neu gestaltete Strommarkt aussehen sollte, damit den Verbrauchererwartungen Rechnung getragen wird, die neuen Technologien echte Vorteile bringen und Investitionen erleichtert werden, insbesondere in erneuerbare Energien und kohlenstoffarme Stromerzeugung. Sie erkennt ferner die wechselseitige Abhängigkeit der europäischen Mitgliedstaaten bei der Gewährleistung einer sicheren Energieversorgung an.“

So solle der größtmögliche Nutzen aus dem grenzübergreifenden Wettbewerb gezogen, eine dezentrale Stromerzeugung (auch für den Eigenverbrauch) ermöglicht und die Entstehung innovativer Energiedienstleistungsunternehmen unterstützt werden.

->Quellen und weiter Informationen: