Von Fördersätzen bis Ausschreibungen

Erfahrungswerte sammeln: Pilotausschreibung für PV-Freiflächenanlagen

Mit einer Pilotausschreibung im Bereich der PV-Freiflächenanlagen konnten erste Erfahrungen mit dem neuen Fördersystem der Ausschreibungen im Bereich der erneuerbaren Energien gesammelt werden.

Die Pilotausschreibung für PV-Freiflächenanlagen zielt darauf ab, die Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien kostengünstig zu erreichen – unter Wahrung hoher Akzeptanz und Akteursvielfalt, den Zubau von PV-Freiflächen kontinuierlich weiterzuführen und Erfahrungen für das künftige Ausschreibungsdesign für die anderen Erneuerbare-Energien-Sparten zu sammeln. Das Ausschreibungsdesign ist so einfach, transparent und verständlich wie möglich gestaltet worden – damit möglichst verschiedene Investoren teilnehmen können – auch Bürgerenergieprojekte und Energiegenossenschaften.

Die erste Runde der Pilotausschreibung ist am 15. April 2015 erfolgreich beendet worden. An der Ausschreibung beteiligten sich eine große Vielzahl und Vielfalt von Akteuren. Die hohe Beteiligung zeigt die Akzeptanz des neuen Instruments – Informationen zu den Ergebnissen der ersten Ausschreibungsrunde. Die zweite Runde der Ausschreibung endete zum 01.08.2015. Gebote für die dritte Runde können bis zum 01.12.2015 bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden. Weitere Termine sollen alle 4 Monate in den Jahren 2016 und 2017 folgen. Bieter, die in der ersten Ausschreibungsrunde keinen Zuschlag für iher Gebote erhalten haben, können in den nächsten Runden wieder mitbieten. Die konkreten Bedingungen und Formulare für die Ausschreibungsrunden finden sich in der Regel acht Wochen vor dem jeweiligen Gebotstermin auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

Grundlage der Pilotausschreibung

Die Freiflächenausschreibungsverordnung setzt die sowohl im Koalitionsvertrag als auch in der EEG-Novelle beschlossene Pilotausschreibung für PV-Freiflächenanlagen um. Sie wurde am 28.01.2015 vom Kabinett beschlossen und ist am 11.02.2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Der Regelungsbedarf ist gleichwohl umfangreich, da ein faires Verfahren sichergestellt werden soll und widerstreitende Interessen in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden müssen. Häufige Fragen und Antworten zur Freiflächen-Ausschreibungs-Verordnung finden Sie hier.

Über die Erfahrungen mit dieser Pilotausschreibung wird die Bundesregierung dem Bundestag berichten und bis spätestens 30.06.2016 einen Erfahrungsbericht vorlegen. Dieser Bericht wird auch Handlungsempfehlungen zur Ermittlung der finanziellen Förderung und ihrer Höhe durch Ausschreibungen (auch bei anderen Technologien) enthalten sowie zu den auszuschreibenden Strommengen, die erforderlich sind, um die Ausbauziele im Bereich der erneuerbaren Energien zu erreichen.

Konsultation zu den Eckpunkten

Das Bundeswirtschaftsministerium lädt alle von der Einführung von Ausschreibungen Betroffenen dazu ein, Stellungnahmen zu den Eckpunkten abzugeben und dabei insbesondere auf die Konsultationsfragen einzugehen, die im Papier gestellt werden. Stellungnahmen werden bis spätestens 01.10.2015 an Ausschreibung-eeg@bmwi.bund.de unter Angabe der Technologie erbeten.

->Quellen und mehr: