Ein Ausblick auf die Post-2015-Agenda
Gastbeitrag von Matthias Ruchser
Im September 2015 wird die Generalversammlung der Vereinten Nationen voraussichtlich die Post-2015- Agenda mit neuen, universellen Zielen nachhaltiger Entwicklung, den Sustainable Development Goals (SDGs), beschließen. Den Vorschlag für die Erarbeitung neuer Nachhaltigkeitsziele unterbreiteten Kolumbien und Guatemala im Vorfeld der United Nations Conference on Sustainable Development, auch Rio+20 genannt, die im Juni 2012 in Rio de Janeiro stattgefunden hatte. Daraufhin setzten die Vereinten Nationen eine Open Working Group (OWG) ein. Sie stellte Ende Juli 2014 ihren Vorschlag für 17 Ziele und 169 Unterziele nachhaltiger Entwicklung im Rahmen der Post-2015-Agenda vor. Die Ziele fordern unter anderem die Beendigung von Armut und Hunger, Geschlechtergerechtigkeit, nachhaltige Energieversorgung, Klima- und Umweltschutz sowie, die Ungleichheit innerhalb und zwischen Staaten zu verringern. Das neue an den SDGs ist: Sie haben universellen Charakter und sie gelten für alle – Industrie-, Entwicklungs- und Schwellenländer.
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Die Sustainable Development Goals sind deshalb keine Fortschreibung der Ende 2015 auslaufenden Millennium Development Goals (MDGs) aus dem Jahr 2000. Die acht MDGs sind vorwiegend klassische Entwicklungsziele, die vor allem auf die Verbesserung der Lebensbedingungen in den Entwicklungs- und Schwellenländern abzielen. Viele Entwicklungs- und Schwellenländer stehen den MDGs dennoch kritisch gegenüber, da sie an der Ausformulierung der Ziele nicht ausreichend beteiligt waren. Außerdem bemängeln sie, dass sich die Rolle der Industrieländer bei der Umsetzung der MDGs zumeist auf finanzielle Unterstützung beschränkt, während die Entwicklungs- und Schwellenländer aufgefordert sind, insbesondere die Ziele eins bis sieben umzusetzen. Auch die SDGs fordern die Beendigung von extremer Armut und Hunger – durch den universellen Charakter der neuen Ziele jedoch sind alle Staaten aufgefordert, die Armut in ihren Ländern bis zum Jahr 2030 zumindest zu halbieren.
Nachhaltigkeitsziel Nummer sieben
Das Gleiche gilt für das Nachhaltigkeitsziel Nummer sieben: Es fordert, den Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle bis zum Jahr 2030 sicherzustellen. Damit knüpft SDG 7 an das 2012 von den Vereinten Nationen ausgerufene „Internationale Jahr der nachhaltigen Energien für alle“ (SE4All) an. Die Industrie-, Entwicklungs- und Schwellenländer sind aufgefordert, den globalen Anteil der Erneuerbaren Energien substanziell zu erhöhen und die Steigerungsrate der Energieeffizienz weltweit zu verdoppeln. Die jüngste Entscheidung der sieben führenden Industrieländer in Elmau, eine Dekarbonisierung der Weltwirtschaft im Laufe dieses Jahrhunderts zu erreichen, unterstreicht die Relevanz eines Energie-Nachhaltigkeitsziels.
Doch was genau ist erschwingliche, verlässliche, nachhaltige und moderne Energie? Der SDG-Vorschlag liefert hierauf keine Antworten oder Definitionen. Die Enquete-Kommission „Nachhaltige Energieversorgung unter den Bedingungen der Globalisierung und der Liberalisierung“ des 14. Deutschen Bundestags hilft weiter. Im Verständnis der Kommission muss eine nachhaltige Energieerzeugung und -nutzung drei Ziele verfolgen: Sie muss sozial verträglich sein, langfristig die Ressourcen schonen und das Klima schützen.
Folgt: Was ist moderne, erschwingliche und CO2-freie Energie?