Verwaltungsgericht Stuttgart wies zwei Klagen ab
Stefan Mappus, glückloser ehemaliger baden-württembergischer Regierungschef, hat seine zwei Prozesse vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart wegen des im Juni 2014 beendeten sogenannten EnBW-Untersuchungsausschusses verloren. Das Gericht wies am 05.08.2015 zwei Klagen gegen das Land ab, mit denen der 49-Jährige die Behandlung als Betroffener einschließlich des Rechts auf Fragen und Beweisanträge sowie Einsicht in alle Unterlagen erzwingen wollte. Das berichtete die Badische Zeitung.
Die Klage nach Ende des Untersuchungs-Ausschusses sei unzulässig. Berufung ließ das Verwaltungsgericht nicht zu. Weil er Anwesenheitsrecht bei allen öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen des Untersuchungsausschusses hatte, seien dem Kläger alle Beweisurkunden zugänglich gewesen. Seine Befürchtung, dass der Abschlussbericht des Untersuchungsverfahrens seinen gesellschaftlichen Ruf sowie seine berufliche Existenz gefährden könnten, sei gegenstandslos.
Als Hintergrund nennt die BZ den Rückkauf der EnBW-Anteile vom französischen Energieversorger EdF für 4,7 Milliarden Euro – ein Geschäft, das Mappus heimlich Ende 2010 am Landtag vorbei eingefädelt und durchgezogen hatte. Mappus sollte jetzt die Verantwortung für den EnBW-Deal, aber auch für den Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner im September 2010 im Schlossgarten übernehmen.
->Quelle: badische-zeitung.de