Kritische Stimmen
Auf Vorschlag von Umweltministerin Barbara Hendricks hat das Bundeskabinett am 12.08.2015 ein „umfassendes Konzept zur verantwortungsvollen und sicheren Entsorgung aller radioaktiven Abfälle“ verabschiedet. Als Grundlage für die Erstellung dieses Nationalen Entsorgungsprogramms hat das Bundesumweltministerium erstmals eine Gesamtdarstellung erarbeitet, die allen absehbaren und potentiellen Atommüll beinhaltet, der entsorgt werden muss.
Dem Kabinettsbeschluss war eine Strategische Umweltprüfung unter Beteiligung der Öffentlichkeit vorausgegangen: In diesem Rahmen konnten Bürger sowie Behörden zum Entwurf Stellung nehmen. Das Programm wird jetzt der EU-Kommission vorgelegt.
Bundesumweltministerin Hendricks: „Mit dem Entsorgungsprogramm schaffen wir Transparenz und eine belastbare, solide gerechnete und ungeschönte Planung für die Entsorgung des Atommülls. In den Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger sind insbesondere Bedenken gegen eine Erweiterung der Schachtanlage Konrad geäußert worden. Diese Bedenken haben wir sehr ernst genommen und nach der Auswertung der Stellungnahmen in die Überarbeitung des Entwurfs einbezogen. Es war mir ein besonderes Anliegen, die Interessen der Bevölkerung vor Ort aufzunehmen und sich nicht darüber hinwegzusetzen. Das ist praktizierte Bürgerbeteiligung.“
Mit dem Beschluss des Nationalen Entsorgungsprogramms komme die Bundesregierung nicht nur ihrer Pflicht entsprechend den Vorgaben der EU nach, ein solches Programm aufzustellen und dieses fristgerecht bis zum 23.08.2015 der EU-Kommission zu übersenden, sondern sie stelle sich damit insbesondere der Verantwortung, das bisher ungelöste Problem der Atommüllentsorgung ernsthaft anzugehen und nicht zukünftigen Generationen zu überlassen, heißt es in einer Mitteilung aus dem BMUB.
Hendricks: „Bedenken gegen eine Erweiterung von Konrad haben wir Rechnung getragen“
Die Abfälle aus der Schachtanlage Asse II und die eventuell endzulagernden Abfälle aus der Urananreichung in Gronau sollen laut Entsorgungsprogramm bei der Standortsuche für das Endlager für hochradioaktive Abfälle berücksichtigt werden. Hendricks: „Schacht Konrad scheidet nicht mit endgültiger Gewissheit aus. Aber ich habe klar die Richtung vorgegeben. Eine Erweiterung von Konrad wollen wir auf diese Weise vermeiden.“ Im Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms waren das Endlager Konrad und das Endlager für hochradioaktive Abfälle noch als gleichwertige Optionen für die Asse-Abfälle und Urantails vorgesehen.
Grundlage des Nationalen Entsorgungsprogramms ist ein aktuelles Verzeichnis, das alle Arten radioaktiver Abfälle umfasst, die in Deutschland endgelagert werden sollen. Das schließt sowohl den hochradioaktiven Atommüll wie die abgebrannten Brennelemente aus den Atomkraftwerken und zurückgeführte Abfälle aus der ausländischen Wiederaufarbeitung, als auch schwach- und mittelradioaktive Abfälle aller Art ein. Zudem enthält das Verzeichnis eine Prognose über die zu erwartende Menge der radioaktiven Abfälle, die bis 2080 anfällt.
Folgt: Erwartete Mengen an Atommüll im Nationalen Entsorgungsprogramm detailliert aufgeführt