Klage gegen Braunkohlenplan Welzow-Süd II

„Braunkohlenplan mit realitätsfernen Annahmen“

Der Braunkohlenplan ist ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Genehmigung des Tagebaus. Auch jeder weitere Schritt kann rechtlich angegriffen werden. Dadurch droht die Genehmigung für Vattenfall oder einen neuen Eigner zu einem sehr langwierigen Prozess zu werden. Rechtsanwältin Roda Verheyen hält den aktuell beklagten Braunkohleplan für stark mangelhaft. „Die Prognose, dass die Braunkohle aus Welzow-Süd II noch bis 2042 gebraucht wird, ist so realitätsfern, dass sie sich gegen Grundrechte der Betroffenen, Wasser- und Naturschutzrecht nicht durchsetzen kann. Die Rechtswirkungen des Planes sind erheblich – auch bevor die bergrechtliche Zulassung kommt. Er muss daher für unwirksam erklärt werden“, so Verheyen.

Im geplanten Tagebau Welzow-Süd II sollen 200 Millionen Tonnen Braunkohle abgebaut werden, die bis in die 2040er Jahre in den Lausitzer Braunkohlekraftwerken verbrannt werden würden. Dabei würden etwa 200 Millionen Tonnen klimaschädliches [[CO2]] entstehen. „Mit weiteren Tagebauen wie Welzow-Süd II wird Deutschland sein Ziel, bis zum Jahr 2050 den CO2-Ausstoß um 80 bis 95 Prozent zu senken, klar verfehlen“, sagt Axel Kruschat, Geschäftsführer des BUND Brandenburg.

Die Belastung von Grund- und Oberflächenwasser durch Tagebaue hat mittlerweile besorgniserregende Ausmaße erreicht. Eine Studie weist nach, dass vor allem aktive Tagebaue die Qualität des Trinkwassers in Brandenburg und Berlin gefährden. „Viele Umweltfolgen sind im Braunkohlenplan nicht ausreichend berücksichtigt. Es ist absurd neue Tagebaue zu planen, ohne die Folgen der bisherigen im Griff zu haben“,  sagt René Schuster von der GRÜNEN LIGA.

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