Kontroverses Echo
Wie nicht anders zu erwarten – und vom BMWi sicher auch gewollt – erhoben sich zahlreiche Stimmen zum eben veröffentlichten Referentenentwurf für ein “Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – KWKG). Während die dena lobte, fordert der VKU Einzelnachbesserungen. BDEW (nicht ausreichend zur Bestandssicherung und Neubau-Anreiz) und BSW (KWKG „blockiert solare Fernwärme“) sind uneins. Der VIK bemängelt eine „Schieflage zwischen einer Beschränkung der Förderung auf Anlagen der öffentlichen Versorgung bei gleichzeitig höheren Kosten für die Industrie“.
dena befürwortet Neudefinition des Ausbauziels und Erhöhung des Förderdeckels – Kuhlmann: „KWK-Markt braucht klare Perspektive“
Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung: „Es ist gut, dass die Bundesregierung den Referentenentwurf jetzt vorgelegt hat. Damit liegen wir im Zeitplan, damit das Gesetz Anfang 2016 in Kraft treten kann. KWK ist als hocheffiziente Technologie zur Erzeugung von Strom und Wärme enorm wichtig für die Energiewende. Der Markt braucht eine klare Perspektive. Mit der zügigen Verabschiedung des KWKG kann der Gesetzgeber diese Klarheit nun schaffen.“
Positiv sieht Kuhlmann die im Entwurf vorgeschlagene Neudefinition des KWK-Ziels. Bis 2020 soll die KWK-Stromerzeugung demnach einen Anteil von 25 Prozent an der regelbaren Stromerzeugung erreichen. Bisher bezog sich die Zieldefinition auf den Anteil von KWK an der Stromerzeugung insgesamt. „Diese Neudefinition ist ein wichtiger Schritt, um den KWK-Ausbau mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien besser in Einklang zu bringen. Die dena hat sich in der bisherigen Diskussion bereits für diese Art der Definition ausgesprochen.“
Einen weiteren guten Ansatz sieht Kuhlmann in der Erhöhung des Förderdeckels von 750 Millionen auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Das sei ein positives Signal für den Markt. Inwiefern der Entwurf für die Sicherung der Bestandsanlagen ausreiche, müsse sich noch zeigen.
VKU fordert Nachbesserungen im Detail
Der VKU als Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft unterstützt den KWK-Referentenentwurf. „Die verbesserte KWK-Förderung ist ein gutes Signal. Vor allem die Aufnahme der Bestandsförderung, auch für Anlagen unter 10 MW Leistung, ist gegenüber dem Entwurfsstand ein deutlicher Fortschritt“, kommentiert VKU-Präsident Ivo Gönner (siehe auch Solarify-Selbst-Gespräch).
„Verbesserungsbedarf gibt es aber trotzdem“, so Gönner weiter. „Aus unserer Sicht muss das KWK-Ausbauziel von 25 Prozent auf die gesamte Stromerzeugung bezogen bleiben. Wir schlagen eine Streckung bis 2025 vor. Die jetzt geplante deutliche Absenkung des Zielniveaus ist für uns nicht akzeptabel.“ Nachbesserungen fordert der VKU-Präsident auch bei der Förderhöhe. „Bei der Bestandsförderung müssen zudem die Anlagen unterstützt werden, die aktuell noch in der Förderung sind. Auch diese leiden unter dem niedrigen Strompreis und sind akut abschaltungsgefährdet.“
Gönner: „Die umweltfreundliche KWK ist Domäne der Stadtwerke und zentral für eine klimafreundliche Wärmeversorgung, gerade in Ballungszentren. Sie spielt für das Energiesystem der Zukunft eine wichtige Rolle und leistet schon heute mit jährlich etwa 56 Millionen Tonnen vermiedener Emissionen einen zentralen Beitrag zum Klimaschutz. Auch in Zukunft kann sie in einem System mit steigendem Anteil erneuerbarer Energien Lastspitzen bei Strom und Wärme abdecken. Gerade die kommunalen Fernwärmenetze sind zudem wesentliche Voraussetzung dafür, in der Zukunft noch mehr erneuerbare Energien in die Wärmeversorgung zu integrieren. Es gilt: ohne KWK keine Fernwärme und ohne Fernwärme keine Wärmewende.“
Folgt: BDEW und BSW-Solar uneins