Drei Telefone und zwei Staubsauger erhalten Umweltzeichen
Immer mehr Markenhersteller entdecken den „Blauen Engel“ zur Kennzeichnung ihrer umweltfreundlichen Produkte. Zum ersten Mal werden drei weiterentwickelte schnurlose Festnetztelefone sowie zwei Staubsauger mit dem „Blauen Engel“ ausgezeichnet.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks überreichte auf der IFA in Berlin die Urkunden an Niek Jan van Damme, Vorstandsmitglied der Deutschen Telekom AG, für ihre Speedphone-Serie 10, 30 und 50 sowie an Michael Geisler, General Manager SA Central Europe bei AEG/Electrolux, für die Staubsauger UltraOne ÖKO UOGREEN+ und UltraSilencer ÖKO USGREEN+.
Bundesumweltministerin Hendricks: „Der ‚Blaue Engel‘ bietet Verbraucherinnen und Ver-brauchern eine Orientierung bei der Auswahl und beim Kauf von umweltfreundlichen Produkten. Es ist deshalb sehr nützlich, dass der ‚Blaue Engel‘ in neue Produktgruppen vordringt. Energieeffiziente und schadstoffarme Geräte schonen nicht nur die Umwelt, die Ressourcen und das Klima, sondern auf längere Sicht auch die Haushaltskasse.“
Der „Blaue Engel“ kennzeichnet Staubsauger, die wenig Energie verbrauchen, dabei viel Staub aufnehmen, aber gleichzeitig wenig Staub in die Luft abgeben, die leise sind, aus umweltschonenden Materialien bestehen sowie langlebig und recyclinggerecht konstruiert wurden. Die Telekom-Speedphones sind schnurlose Festnetztelefone, die eine verbesserte Sprachqualität aufweisen und über einen Router als Basisstation bestimmte Datenanwendungen ermöglichen (z.B. Musik-Streaming).Das Umweltzeichen steht für einen geringen Energieverbrauch und eine möglichst geringe Strahlung.
Im Rahmen des IFA-Rundgangs sprach die Ministerin auch mit Branchen-Vertretern über die Ökodesign-Richtlinie, in der die Mindeststandards für den Energieverbrauch festgelegt sind. Für die Produktgruppe der Staubsauger gibt es auch schon Mindestanforderungen für die Haltbarkeit bestimmter Produktkomponenten.
Bundesumweltministerin Hendricks: „Die Ökodesign-Richtlinie in Verbindung mit der Energieverbrauchskennzeichnung gibt einen wesentlichen Impuls für Produktinnovationen. Zu-dem kann sie die Verbraucherinnen und Verbraucher vor besonders ineffizienten Produkten bewahren. Mit den Vorgaben werden also Anreize sowohl für die innovativen Hersteller als auch für den Verbraucherschutz geschaffen. Die oft unsachliche Kritik an dieser Richtlinie ist für mich nicht nachvollziehbar.“
->Quelle: bmub.bund.de/blauer-engel-am-apparat