2020 soll ein Viertel des Stroms aus thermischen Kraftwerken kommen
Vom 01.01.2014 bis zum 30.06.2015 sind elf Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit mindestens 10 MW elektrischer Netto-Nennleistung stillgelegt worden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5890) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5710) mitteilt, würden darüber hinaus vier zur endgültigen Stilllegung vorgesehene Kraftwerksblöcke mit KWK aufgrund ihrer Systemrelevanz als Reservekraftwerke weiter betrieben. Die Bundesregierung erklärt auf die Frage, wann das KWK-Ziel von 25 Prozent Anteil an der Stromerzeugung aus thermischen Kraftwerken erreicht werde, es werde angestrebt, dieses Ziel 2020 zu erreichen. (hib/HLE) Solarify dokumentiert Anfrage und Antwort.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 18/5710 – Entwicklung und Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung
Vorbemerkung der Fragesteller
Energieerzeugungsanlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), die gleichzeitig sowohl Strom als auch Wärme produzieren, sind besonders energieeffizient und damit ressourcen- und klimaschonend. Doch aufgrund der gesunkenen Börsenpreise am Strommarkt haben immer mehr KWK-Anlagen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Insbesondere erdgasbefeuerte Kraftwerke sind von einer Abschaltung bedroht oder stehen bereits still. Daher ist eine Anpassung der Förderung dringend geboten, die mit einer Novelle des Kraft- Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) umgesetzt werden muss.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat im März 2015 erste Eckpunkte für die Novellierung des KWKG vorgelegt. Diese Eckpunkte finden sich weitgehend auch im Weißbuch Strommarkt der Bundesregierung wieder. Inzwischen ist auch ein erster Referentenentwurf zum Gesetz aus dem BMWi bekannt geworden (Stand: 7. Juli 2015). Nach den Beschlüssen des Energiegipfels vom 1. Juli 2015 soll außerdem der Umstieg von Kohle- auf Gasbefeuerung bei der KWK geringere CO2-Einsparungen im Bereich der Kohlekraftwerke kompensieren.
1. Wie viele KWK-Anlagen sind nach Erkenntnis der Bundesregierung im Laufe des Jahres 2014 und im ersten Halbjahr 2015 wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit vorübergehend oder dauerhaft stillgelegt worden (bitte aufschlüsseln nach Betreiber, Leistung, Brennstoff sowie Zeitpunkt und Dauer der Stilllegung), und wie viele Arbeitsplätze waren davon durch Abbau, Kurzarbeit oder sonstige Einschränkungen betroffen?
Im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 30.Juni 2015 sind von den Kraftwerksblöcken mit mindestens 10 MW elektrischer Netto-Nennleistung insgesamt elf Kraftwerksblöcke mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) stillgelegt worden. Darüber hinaus werden vier zur endgültigen Stilllegung vorgesehene Kraftwerksblöcke mit KWK aufgrund ihrer Systemrelevanz als Reservekraftwerke weiter betrieben.
Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Kraftwerksblöcke:
Angaben zur Beschäftigung liegen nicht vor.
2. In welcher Relation stehen diese Zahlen nach Kenntnis der Bundesregierung zum gesamten KWK-Anlagenbestand (bitte aufschlüsseln nach Betreiber, Leistung, Brennstoff)?
Mit Stand 01.Juni 2015 umfasst die Kraftwerksliste der Bundesnetzagentur 495 Kraftwerksblöcke mit Wärmeauskopplung (KWK-Anlagen). Darin berücksichtigt sind lediglich die erfassten Einzelanlagen mit einer elektrischen Leistung von mindestens 10 MW (ohne die endgültig stillgelegten Anlagen). Eine erhebliche Anzahl von KWK-Anlagen mit einer Leistung kleiner als 10 MW wird in der Kraftwerksliste nicht anlagenscharf geführt. Es wird auch auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.
3. Von wie viel bedrohten Anlagen und von wie viel bedrohten Arbeitsplätzen geht die Bundesregierung bei der Formulierung „Aktuell droht einem Teil der bestehenden KWK-Anlagen wegen der gesunkenen Strompreise die Stilllegung.“ (Weißbuch Strommarkt, Seite 77) aus?
Konkrete Aussagen zur Anzahl der bedrohten Anlagen und Arbeitsplätze sind nicht möglich. Wissenschaftliche Analysen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gehen jedoch davon aus, dass die Stilllegung eines Teils der bestehenden, gasbefeuerten KWK-Anlagen droht.
Folgt: Frage 4