4. Warum hat die Bundesregierung bei der Änderung der Bezugsgröße für das Ausbauziel der KWK auf die thermische Stromerzeugung die Höhe des KWK-Anteils nicht entsprechend nach oben angepasst, sondern stattdessen das KWK-Ziel nach Auffassung des Fragestellers faktisch gekürzt?
Aus Sicht der Bundesregierung muss der weitere Ausbau der KWK so ausgestaltet werden, dass er mit den anderen Zielen der Energiewende kompatibel ist. Bei einem stetig steigenden Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ist es aus Sicht der Bundesregierung nicht sinnvoll, das Ausbauziel auf die gesamte Stromerzeugung zu beziehen. Gleichwohl muss das KWK-Ziel einen weiteren KWK-Ausbau sicherstellen.
5. In welchem Jahr rechnet die Bundesregierung unter Berücksichtigung des aktuellen Ausbaus erneuerbarer Energien, aktueller Kraftwerksprojekte sowie der in der Koalition verbredeten Einrichtung einer Braunkohlereserve in Höhe von 2,7 Gigawatt mit dem Erreichen des KWK-Ziels von 25 Prozent Anteil an der Stromerzeugung aus thermischen Kraftwerken?
Es wird angestrebt, das Ziel im Jahr 2020 zu erreichen.
6. Welche Konsequenz hätte nach Auffassung der Bundesregierung ein Erreichen des KWK-Ziels von 25 Prozent an der Stromversorgung aus thermischen Kraftwerken noch vor dem Jahr 2020 hinsichtlich der KWK-Förderung für darüber hinaus gehende KWK-Projekte?
Die Förderung des KWKG soll wie bisher bis Ende des Jahres 2020 gewährt werden.
7. Mit welcher Begründung will die Bundesregierung die Gültigkeit des neuen KWK-Gesetzes auf den 31.12.2020 befristen, und mit welchen Instrumenten will sie anschließend den Ausbau bzw. Erhalt der KWK sicherstellen?
Auch nach dem derzeit gültigen KWK-Gesetz wird eine Förderung nur für Anlagen mit einer Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2020 gewährt. Die Befristung des Gesetzes dient der Klarstellung. Auch das novellierte KWKG soll regelmäßig evaluiert werden. Über weitergehende Maßnahmen muss zu gegebener Zeit in Abhängigkeit der zukünftigen Bedingungen auf dem Strommarkt und der Erreichung des Ausbauziels entschieden werden.
8. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass langfristig möglichst die gesamte verbleibende thermische Stromerzeugung in Form der effizienten KWK erfolgen soll? Wenn ja, von welchem Zeithorizont geht sie dabei aus, und falls nicht, warum nicht?
Die verbleibende thermische Stromerzeugung sollte die Anforderungen hinsichtlich Versorgungssicherheit, Flexibilität zur Integration Erneuerbarer Energien und Emissionsreduzierung zu möglichst geringen Kosten erfüllen. Der realisierbare Anteil von KWK-Strom hängt dabei insbesondere auch vom durch die Anlagen abdeckbaren Wärmebedarf ab.
9. Welchen Anteil der KWK an der thermischen Stromerzeugung strebt die Bundesregierung bis zum Jahr 2030, 2040 und 2050 an, und auf welchen Annahmen beruhen die Kalkulationen jeweils?
Die Ziele der Bundesregierung für den KWK-Ausbau beziehen sich zunächst auf das Jahr 2020. Im Lichte der auch zukünftig vorgesehenen regelmäßigen Evaluierungen wird über die weitere Ausrichtung zu entscheiden sein.
10. Wieso beschränkt sich die Bundesregierung mit dem KWKG darauf, das Ausbauziel für KWK als Anteil an der Stromerzeugung zu definieren, und warum stellt sie kein entsprechendes Ziel für den KWK-Anteil an der Wärmeversorgung auf, die immerhin mehr als 50 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland ausmacht?
Nach Auffassung der Bundesregierung führt das KWKG durch die Steigerung des Anteils der Kraft-Wärme-Kopplung an der Stromerzeugung in diesem Bereich zu Effizienzsteigerungen und mehr Klimaschutz. Ein zusätzliches Ziel für den KWKAnteil an der Wärmeversorgung ist nicht zweckmäßig. Die gekoppelte Erzeugung von Strom und Wärme bringt es mit sich, dass die zeitgleiche Erreichung von KWK-Zielen an der Strom- als auch an der Wärmeerzeugung eine indirekte Festlegung eines festen Verhältnisses zwischen Strom- und Wärmeauskopplung erfordern würde. Das Verhältnis der Strom- und Wärmeerzeugung in KWK-Anlagen ist aber je nach Typ und Einsatzzweck unterschiedlich. So wird bei Anlagen der öffentlichen Versorgung in der Regel mehr Strom als Wärme ausgekoppelt als in der Industrie.
11. Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung zur Erhöhung des KWK-Anteils am Wärmemarkt über das KWKG hinaus?
Aus Sicht der Bundesregierung tragen neben dem KWKG insbesondere das Marktanreizprogramm (MAP), das Mini-KWK-Programm, die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) direkt oder indirekt zur Erhöhung des KWK-Anteils am Wärmemarkt bei.
Folgt: Frage 12