25. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob als Alternative zu unwirtschaftlich gewordenen KWK-Anlagen Spitzenheizwerke eingesetzt werden müssen und wie würde sich ein solcher Einsatz nach Berechnungen der Bundesregierung auf die CO2-Bilanz der Strom- und Wärmeversorgung niederschlagen?
Die Bundesregierung kann nicht beurteilen, wie im Wettbewerb agierende Unternehmen KWK-Anlagen ersetzen würden, die nicht kostendeckend betrieben werden können. KWK-Anlagen vermeiden im Vergleich zur ungekoppelten Erzeugung bei gleichem Brennstoff CO2-Emissionen.
26. Welche Nutzungsgrade im Hinblick auf die gleichzeitige Produktion von Strom und Wärme müssen die KWK-Anlagen nach den Vorhaben der Bundesregierung mindestens aufweisen, um die KWK-Förderung in Anspruch zu nehmen, und wie werden die Nutzungsgrade nachgewiesen?
Das derzeitige KWKG verweist bei der Zulassung von KWK-Anlagen auf das Arbeitsblatt FW 308 des AGFW. Das normierte Nutzungsgradpotential qualifizierter KWK-Prozesse ist hier einheitlich auf 80 Prozent (netto) fixiert, eine Ausnahme stellen Müll-Dampfturbinen-Prozesse dar, bei denen das Nutzungsgradpotenzial auf 60 Prozent festgelegt wird. Der Nachweis hinsichtlich des Erreichens des Kriteriums erfolgt im Rahmen des Zulassungsverfahrens bei Anlagen mit einer Leistung von weniger als 2 MWel anhand zertifizierter Daten des Herstellers und bei Anlagen mit einer Leistung von mehr als 2 MWel durch ein Sachverständigengutachten. An diesem Ansatz soll festgehalten werden.
27. Wird die flexible und strommarktgeführte Fahrweise der zu fördernden Kraftwerke nach den bisherigen Überlegungen der Bundesregierung eine Voraussetzung für die Zuteilung der Förderung sein? Falls ja, nach welchen Kriterien wird eine flexible Fahrweise definiert, und falls nein, warum nicht?
Die Stromerzeugung aus KWK soll stärker auf Preissignale reagieren und somit flexibler werden. Anreize für eine flexible Fahrweise von KWK-Anlagen müssen sich jedoch vorrangig aus dem Strommarkt ergeben. Damit KWK-Anlagen besser auf Preissignale reagieren können, sind größere Wärmespeicher erforderlich, um bei ggf. flexibler Stromerzeugung den gleichbleibenden Wärmebedarf decken zu können. Aus diesem Grund soll bei gleichbleibenden Fördersätzen das förderfähige Investitionsvolumen in Wärmenetze und Wärmespeicher erhöht werden. Auch die geplante höhere Förderung für die Einspeisung des KWK-Stroms ins öffentliche Versorgungsnetz kann eine strommarktorientierte Fahrweise von KWK-Anlagen unterstützen.
28. Will die Bundesregierung mit der Neufassung des KWKG den Einsatz erneuerbarer Energien in KWK-Anlagen stärker anreizen als bisher? Wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht?
Das KWKG soll die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung steigern. Auch KWK auf Basis erneuerbarer Energien ist dabei grundsätzlich förderfähig. Ein verstärkter Einsatz erneuerbarer Energien ist nicht Ziel des Gesetzes und deshalb nicht vorgesehen.
29. Welche Erwartungen hat die Bundesregierung in Bezug auf den Ausbau hocheffizienter KWK im gewerblichen und industriellen Bereich angesichts der geplanten Streichung der Förderung industrieller KWK (mit Ausnahme der energieintensiven Unternehmen; Referentenentwurf zum KWKG) und angesichts der Tatsache, dass in den letzten Jahren ein KWK-Zubau nach Beobachtung der Fragesteller im Wesentlichen nur noch im industriellen Sektor stattgefunden hat?
Grundsätzlich soll für selbst erzeugten KWK-Strom zukünftig nur noch in den Bereichen eine Förderung gewährt werden, in denen anders keine Wirtschaftlichkeit erreicht werden kann. KWK-Projekte, die überwiegend für die Eigenversorgung bestimmt sind, weisen in vielen Bereichen eine gute Wirtschaftlichkeit auf. Insofern wird auch im industriellen Bereich mit hohen Eigennutzungsquoten weiterhin mit einem Ausbau hocheffizienter KWK gerechnet.
30. Warum unterscheidet die Bundesregierung im vorliegenden Gesetzentwurf bei der Eigenstromerzeugung nicht zwischen primärer Stromerzeugung in brennstoffbefeuerten KWK-Anlagen und der nachgelagerten Stromerzeugung aus industrieller Abwärme, die wesentlich zur Erhöhung der Gesamteffizienz industrieller Herstellungsprozesse beitragen und den Energieverbrauch und CO2-Ausstoß absolut senken kann?
Das KWKG hat zum Ziel, die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zu steigern. Auch KWK-Strom aus Anlagen auf Basis von industrieller Abwärme kann dabei grundsätzlich gefördert werden. Eine branchenspezifische Effizienzsteigerung gehört aber nicht zu den Zielen des KWKG im engeren Sinne. Hierfür stehen andere Instrumente wie das Programm zur Förderung hocheffizienter Querschnittstechnologien und das KfW-Energieeffizienzprogramm zur Verfügung.
Folgt: Frage 31