31. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Potenzial für die Stromerzeugung aus industrieller Abwärme, und welcher Beitrag zu den Energieeinspar- und Treibhausgasminderungszielen könnte durch die konsequente Abwärmenutzung geleistet werden?
Das technisch-wirtschaftliche Abwärmepotential zur Stromerzeugung wird in verschiedenen Studien mit 2 bis 4 TWh pro Jahr angegeben. Ziel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist auf Basis der Beschlüsse der Koalitionsfraktionen vom 1. Juli 2015 zu Eckpunkten für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende, in der Industrie zusätzlich 1 Millionen TonnenCO2 einzusparen. Schwerpunkt hierbei wird der Bereich Abwärmenutzung sein.
32. Von welchen Auswirkungen auf sogenannte Mieterstrommodelle geht die Bundesregierung aus, wenn oberhalb einer Anlagenleistung von 50 Kilowatt ein Zuschlag nur noch für Strom gewährt wird, der in ein Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird, und warum ist die Belieferung einer Wohnanlage durch Dritte in diesem Fall nicht mit der Eigenversorgung einer Wohnanlage gleichgestellt (Referentenentwurf zum KWKG)?
Das KWKG dient der Steigerung der in KWK-Anlagen erzeugten Strommenge und zielt nicht auf die Unterstützung bestimmter Vertriebsmodelle. Nach jetzigem Stand der Planungen für die KWKG-Novelle soll im Hinblick auf die Förderung zwischen der Netzeinspeisung des KWK-Stroms und einer Nutzung von KWKStrom außerhalb öffentlicher Netze differenziert werden. Grundsätzlich soll die Differenzierung die bessere Wirtschaftlichkeit von Eigenversorgungsmodellen berücksichtigen. Der Grund für die bessere Wirtschaftlichkeit der Eigenstromversorgung liegt in der Möglichkeit zur Vermeidung bzw. Minimierung von Systemkosten (EEG-Umlage, Netzentgelte, etc.).
33. Mit welchen Instrumenten will die Bundesregierung den Einsatz von KWK in der Wohnungswirtschaft vorantreiben, wenn Anlagen mit einer Leistung über 50 kW zum Einsatz kommen, die nach dem derzeitigen Entwurf des KWKG künftig von der Förderung über das KWKG ausgeschlossen wären?
Das KWKG soll die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in allen Branchen steigern, um auf diese Weise Effizienzvorteile zu erzielen. Eine Steigerung der KWK speziell in einzelnen Bereichen wie der Wohnungswirtschaft gehört nicht zu den Zielen des KWKG im engeren Sinne. Nach dem derzeitigen Stand der Planungen wird für selbst erzeugten KWK-Strom bzw. für KWK-Strom, der ohne Nutzung eines öffentlichen Netzes erzeugt wird, zukünftig grundsätzlich zwar keine Förderung mehr gewährt. Dagegen soll jedoch der Zuschlag für KWK-Strom, der in ein Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird, erhöht werden.
34. Wann will die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf für die Novelle des KWKG ins Kabinett und in die parlamentarische Beratung einbringen, und bis wann soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung die Beratung abgeschlossen sein?
Der Zeitplan zur Novellierung des KWKG ist vom Fortgang der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung, der Konsultation mit Bundesländern und Verbänden sowie dem Verlauf des beihilferechtlichen Verfahrens abhängig.
->Quelle: bundestag.de/hib