5.800 Kilometer neue Trassen nötig
Deutschland muss sein Stromnetz weiter ausbauen, damit die Stromversorgung angesichts immer mehr erneuerbarer Energien auch in Zukunft sicher ist. 5.800 Kilometer neue Leitungen sind dafür bis zum Jahr 2024 notwendig: Das hat die Bundesnetzagentur nach Prüfung der Netzentwicklungspläne Strom 2024 (NEP) und Offshore 2024 (O-NEP) am 04.09.2015 bestätigt.
Mehr als die Hälfte der rund 5.800 neuen Leitungskilometer aus dem Netzentwicklungsplan sind Optimierungs- und Verstärkungsmaßnahmen: Über eine Strecke von rund 3.050 Kilometern müssen bereits bestehende Trassen für die wachsenden Anforderungen aufgerüstet und modernisiert werden. Dazu kommen rund 2.750 Kilometer Neubautrassen. Mit dem Offshore-Netzentwicklungsplan hat die Bundesnetzagentur zudem zwei neue Anbindungsleitungen für die Nordsee und eine neue Anbindungsleitung für die Ostsee bestätigt, damit der Ausbau der Offshore-Windenergie vorankommen kann.
Was sind Netzentwicklungspläne?
Die Netzentwicklungspläne werden von den Übertragungsnetzbetreibern erstellt. Sie enthalten alle Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau des Netzes, die in den folgenden Jahren für einen zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind. Die Bundesnetzagentur überprüft den angemeldeten Bedarf an neuen Höchstspannungsleitungen und bestätigt die Maßnahmen, die auch nach ihren eigenen Berechnungen in den kommenden zehn Jahren zwingend erforderlich sind. In diese Berechnungen sind alle Argumente aus der breiten öffentlichen Konsultation der Netzentwicklungspläne eingeflossen, auch die Ergebnisse des Energiegipfels vom 01.07.2015.
Bundesnetzagentur bestätigte 63 Ausbaumaßnahmen im Übertragungsnetz an Land und drei Offshore-Anbindungsleitungen
Insgesamt hat die Bundesnetzagentur 63 Ausbaumaßnahmen im Übertragungsnetz an Land und drei Offshore-Anbindungsleitungen bestätigt. Das sind einerseits – als Reaktion auf den zunehmenden Ausbau der erneuerbaren Energien – mehr, als in den Netzentwicklungsplänen der vergangenen Jahre vorgesehen waren. Andererseits sind dies weniger Maßnahmen, als die Übertragungsnetzbetreiber ursprünglich angemeldet hatten. Denn die Bundesnetzagentur hat bei ihrer Prüfung den 2014 beschlossenen Mengendeckel von 6,5 Gigawatt bei der Windenergieerzeugung auf hoher See und eine Kappung bei Windenergie-Einspeisespitzen an Land mitberücksichtigt – beides trägt dazu bei, den Netzausbaubedarf zu reduzieren.
Mit den Netzentwicklungsplänen prüft die Bundesnetzagentur die energiewirtschaftliche Notwendigkeit der Maßnahmen – so wie gesetzlich verankert – nach netztechnischen Aspekten. Im nächsten Schritt stellt der Gesetzgeber die Anfangs- und Endpunkte der auszubauenden Leitungen im Bundesbedarfsplan verbindlich fest. Der konkrete Verlauf der Leitungen wird erst in späteren Verfahren bestimmt.
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