13. Wie definiert die Bundesregierung „hohe Akteursvielfalt“ und welchen Anteil haben Bürgerenergiegesellschaften daran?
Der Ausbau der erneuerbaren Energien wurde in den vergangenen Jahren maßgeblich durch die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger getragen. Diese haben als Einzelpersonen oder in der Form von Bürgerenergiegenossenschaften, von Gesellschaften bürgerlichen Rechts, von GmbHs oder von KGs zusammengeschlossen, um Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien zu initiieren, zu projektieren sowie zu betreiben und zu finanzieren. Die Beteiligung reichte somit von der Projektinitiierung über die Projektentwicklung bis zum Betrieb der errichteten Anlagen. Eine rechtliche Definition des Begriffs „hohe Akteursvielfalt“ gibt es nicht. Zahlen zu den Anteilen der Bürgerenergiegesellschaften liegen der Bundesregierung nicht vor.
14. Welche Auswirkungen hatte die EEG Reform 2014 auf die „Akteursvielfalt“, wie hat sich diese in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 entwickelt und welche Datengrundlage verwendet die Bundesregierung, um Akteursvielfalt zu messen?
Die EEG-Reform 2014 ist am 1. August 2014 in Kraft getreten. Aktuelle Zahlen zur Auswirkung der Reform auf die Akteursvielfalt liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Rahmen einer Evaluierung zum EEG werden im Rahmen eines Erfahrungsberichts nach § 97 EEG auch die Auswirkungen der neuen Regelungen auf die Akteursvielfalt analysiert.
15. Wie viele Bürgerenergiegesellschaften (wie Genossenschaften, Vereine, GbR, GmbHs, KGs) haben in den letzten 12 Monaten Insolvenz angemeldet?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Zahlen vor.
16. Worauf führt die Bundesregierung zurück, dass sich im Jahr 2014 und im Jahr 2015 deutlich weniger neue Bürgerenergiegenossenschaften gegründet haben als in den Jahren zuvor und wie schätzt sie die derzeitige Situation der Energiegenossenschaften und anderer Bürgerenergiegesellschaften auf dem Markt ein?
Nach der in Frage 18 genannten Umfrage des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbandes lag der Höhepunkt der Neugründungen bereits im Jahr 2011, von 2012 bis 2014 war die Entwicklung rückläufig, für 2015 werden noch keine Zahlen genannt. Der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband führte die Entwicklung in seiner Umfrage 2014 auf „unsichere Rahmenbedingungen (EEGNovelle und KAGB)“ zurück. Er begrüßt insoweit die geplante Änderung des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Beim EEG müssen sich die Energiegenossenschaften – wie auch alle anderen Akteure – mit Blick auf die Umstellung auf Ausschreibungen auf neue Rahmenbedingungen einstellen. Insoweit bleibt die Entwicklung abzuwarten.
17. Welche Auswirkungen hatte die EEG-Reform 2014 auf die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Energiewende? Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?
Aus Sicht der Bundesregierung ist es für eine belastbare Beurteilung der Entwicklung zu früh. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 24 bis 27 verwiesen.
18. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus den Jahresumfragen Energiegenossenschaften des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbandes, wonach im Jahr 2012 nur 10 Prozent der Energiegenossenschaften keine weiteren Investitionen in Erneuerbare Energien planten und dieser Anteil in den Jahren 2013 und 2014 auf 30 bzw. 33 Prozent gestiegen ist?
Eine Verengung der Umfrageergebnisse auf die Frage, welche Energiegenossenschaft keine weiteren Investitionen plant, ergibt ein unvollständiges Bild. Zwar planen 33 Prozent derjenigen Genossenschaften, die sich an der Umfrage beteiligt haben (315 von 772 befragen Energiegenossenschaften), keine weiteren Investitionen in den nächsten 12 Monaten, aber 40 Prozent planen weitere Investitionen im Bereich Photovoltaik und 32 Prozent planen weitere Investitionen in die Windenergie.
19. Welche (staatlichen) Einrichtungen hat die Bundesregierung damit beauftragt oder gegründet, um Bürgerenergiegesellschaften fachkundige Beratung zu rechtlichen Rahmenbedingungen etc. zukommen zu lassen?
Die Bundesregierung hat derzeit keine staatliche Einrichtung damit beauftragt, Bürgerenergiegesellschaften fachkundig zu beraten. Inwiefern eine solche Einrichtung notwendig und sinnvoll ist, soll im Anschluss an die öffentliche Konsultation des Eckpunktepapiers zur Umstellung der Erneuerbaren-Förderungen auf Ausschreibungen entschieden werden.