1. Wie bewertet die Bundesregierung die in den laufenden Genehmigungsverfahren an zahlreichen Atomstandorten vorgetragenen Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, zu wenig Informationen zu erhalten, um in den Verfahren als Einwenderinnen und Einwender den Umfang und die Auswirkungen der Stilllegungsplanungen bewerten zu können?
2. In welcher Weise wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass es möglichst umgehend mehr Kooperation zwischen Genehmigungsbehörden und Bürgerinnen und Bürgern gibt, mindestens aber den Wünschen nach mehr Informationen durch die zuständigen Behörden deutlich besser entgegen gekommen wird?
Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet. Die Durchführung von Genehmigungsverfahren zur Stilllegung kerntechnischer Anlagen einschließlich der hierbei gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Genehmigungsbehörden der Länder. Im Rahmen eines solchen Genehmigungsverfahrens werden der Öffentlichkeit zahlreiche Informationen und Unterlagen auf Grundlage der Vorschriften der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung zugänglich gemacht. Die Öffentlichkeitsbeteiligung beinhaltet auch die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben, welche bei einem Erörterungstermin mit dem Antragssteller, der Genehmigungsbehörde und dem Einwender mündlich erörtert werden. Die Bundesregierung nimmt das Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach Informationen sehr ernst und begrüßt deshalb, wenn über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus der Öffentlichkeit Informationen zu Stilllegungsvorhaben zugänglich gemacht werden. Transparenz und Dialogbereitschaft von Seiten der Betreiber und der Behörden gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sind ein wichtiger Beitrag für eine Vertrauensbildung und gesellschaftliche Akzeptanz.
3. Wie bewertet die Bundesregierung die Aktivitäten von Bürgerinitiativen, Anti-Atom-Aktiven und anderen ehrenamtlichen Aktiven an den Standorten mit Atommüll in Bezug auf die Debatte über die Sicherheit im Umgang mit radioaktiven Abfällen?
4. Mit welchen Maßnahmen und Initiativen wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass auch an anderen Standorten mit Atommülllagern künftig Dialogprozesse mit dem Ziel, einen gesellschaftlichen Konsens im Umgang mit dem Atommüll zu erreichen, stattfinden können und die sicherheitsorientierten Aktivitäten von Bürgerinitiativen, Umweltverbänden und aktiven Einzelpersonen unterstützt werden?
Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung setzt gerade im Bereich der Zwischenlagerung und Entsorgung radioaktiver Abfälle auf Transparenz. Beispielhaft hierfür ist die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Programms für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (Nationales Entsorgungsprogramm). Die Bundesregierung ist an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit den betroffenen Anwohnern und vor Ort ansässigen Initiativen interessiert und trägt dafür Sorge, dass die Informationen, die für einen offenen Dialog notwendig sind, zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sorgt auch der gesetzliche Rahmen, z. B. durch das Standortauswahlgesetz, dafür, dass die Öffentlichkeit beteiligt wird und ihr alle notwendigen Informationen über die Sicherheit von geplanten Anlagen zur Behandlung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle zugänglich sind. Im Übrigen obliegt die Beteiligung der Öffentlichkeit insbesondere auch den Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der Länder und nicht zuletzt auch den Betreibern der einzelnen Einrichtungen.
Folgt: Frage 5 – Konsensorientierter Dialogprozess zwischen HZG und Begleitgruppe