5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den konsensorientierten Dialogprozess zwischen HZG und der Begleitgruppe im Rahmen der Stilllegung der ehemaligen Atomforschungsanlagen der GKSS in Geesthacht?
6. Wie bewertet die Bundesregierung den konsensorientierten Dialogprozess zwischen HZG und Begleitgruppe bei der Stilllegung der ehemaligen Atomanlagen der GKSS?
7. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung vergleichbare Dialogprozesse an anderen bundesdeutschen Standorten von Atomanlagen? Wenn ja, in welcher Weise sind diese aus Sicht der Bundesregierung vergleichbar, und welche Unterschiede gibt es jeweils?
8. An welchen Standorten mit Atomanlagen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Bürgerdialoge oder ähnliche Angebote seitens staatlicher Stellen oder seitens der Betreiber von Atomanlagen?
Die Fragen 5 bis 8 werden aufgrund ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Wie bereits in den Antworten zu den Fragen 1 bis 4 dargestellt, liegen die Genehmigungsverfahren zur Stilllegung kerntechnischer Anlagen wie auch die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen dieser Verfahren in der Zuständigkeit der jeweiligen Genehmigungsbehörden der Länder. Detaillierte Kenntnisse zu solchen Prozessen liegen der Bundesregierung deshalb in der Regel nicht vor. Die Bundesregierung hat in Einzelfällen Kenntnis von solchen über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden Dialogprozessen. Eine systematische Erfassung solcher Prozesse durch die Bundesregierung erfolgt nicht.
9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Dialogangebote von (privaten) Betreibern bzw. staatlichen Stellen an Bürgerinnen und Bürger und Öffentlichkeit mit einer „Konsensorientierung“ einerseits und der Bereitschaft zur Befassung auch „geschichtlicher Aspekte“ des Betriebs der jeweiligen Anlage – wie bei „HZG im Dialog“ – andererseits, das Gelingen solcher Prozesse wesentlich verbessern kann, im Vergleich zu reinen Informations- und Transparenzangeboten? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welcher Weise wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass es solche konsensorientierten Prozesse an möglichst vielen Standorten geben kann?
Die Bundesregierung begrüßt alle Maßnahmen, die zu einer erhöhten Transparenz und mehr Vertrauen zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Betreibern und den behördlichen Stellen führen. Die Dialogangebote, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen hinausgehen, können ein vertrauensvolles Verhältnis stärken. Die Bundesregierung sorgt im Rahmen der zuständigen Bund-Länder-Gremien für einen Austausch der Erfahrungen – auch mit solchen Dialogprozessen – zwischen den Ländern.
10. In welcher Weise kann sich die Bundesregierung vorstellen, den konsensorientierten Dialogprozess in Geesthacht zu unterstützen, a) hinsichtlich des gemeinsamen Prozesses zwischen HZG und Begleitgruppe und b) zur Unterstützung der ehrenamtlichen Begleitgruppe?
Die Bundesregierung begrüßt den freiwilligen konsensorientierten Dialogprozess in Geesthacht. Die Zuständigkeit für das Genehmigungsverfahren für die Stilllegungsprojekte des HZG und damit auch für die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung und die darüber hinaus gehenden Beteiligungsprozesse liegt jedoch bei der Landesbehörde.
11. Ist seitens der Bundesregierung oder anderer staatlicher Stellen vorgesehen, sich durch direkte Gespräche über die Arbeit des konsensorientierten Dialogs in Geesthacht zu informieren? Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung wird u. a. im Rahmen der Sitzungen der für die Stilllegung zuständigen Bund-Länder- Gremien über den Stand der laufenden Genehmigungsverfahren und damit auch über Dialogprozesse in einzelnen Verfahren informiert.
->Quellen: