Forschungsgruppe Ethisch-Ökologisches Rating

Gegen Externalisierung – für Substanzerhalt

Die Forschungsgruppe Ethisch-Ökologisches Rating ist ein interdisziplinärer und ökumenischer Zusammenschluss kritischer Wissenschaftler mit dem Ziel, einen Beitrag für die Entwicklung einer sozial-ökologischen zukunftsfähigen Marktwirtschaft zu leisten. In den 90er Jahren hat sie die erste Kriteriologie für verantwortliche Geldanlagen (Frankfurt-Hohenheimer Leitfaden) entwickelt.

1997 veröffentlichte sie den Band Ethische Kriterien für die Bewertung von Unternehmen (Frankfurt-Hohenheimer Leitfaden), der international Resonanz gefunden hat. Aus der dort begründeten Systematik der Nachhaltigkeits-Kriterien Kultur-, Natur- und Sozialverträglichkeit ist das Corporate Responsibility Rating der oekom research AG in München entwickelt worden, das heute von mehr als 60 institutionellen Investoren, Banken und Fondsgesellschaften in acht Ländern angewandt wird. In den Folgejahren kritische Beobachtung der Geschehnisse am Finanzmarkt unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklung des Ethischen Investments; Verbreitung des Gedankens der ethischen Geldanlage bei Bistümern, Orden, privaten Investoren, Banken; Zusammenarbeit mit und Beobachtung von Institutionen des eth.-ökol. Rating; Gründung von CRIC (Corporate Responsibility Interface Center, Verein ethisch orientierter Investoren e.V.) als Auslagerung der Beratungstätigkeit; Erarbeitung von Studien, z.B. zur ethischen Bewertung von Hedgefonds, Mikrofinanz, Qualität von Nachhaltigkeitsagenturen, Analyse von Managergehältern.

Marktleistung darf nicht auf Ausbeutung der Gemeingüter beruhen

Die Erkenntnis, dass ethisch verantwortliches Investitionsverhalten unter konträren rechtlichen Rahmenbedingungen keine Mehrheit finden kann, veranlasste die Projektgruppe 2008 zu zwei Neuerungen: Zum einen wurde die Buchreihe „Geld & Ethik“ im Altius Verlag gegründet – der erste Band der Reihe trägt den Titel „Nachhaltige Entwicklung: Die besondere Verantwortung des Finanzkapitals“. Zum anderen veranstaltete die Projektgruppe ein Fach-Symposium Sustainability als Gestaltungsprinzip für die Rahmenordnungen von Finanz- und Gütermärkten. Die Ergebnisse des Symposiums wurden 2009 in dem Band „Eine Politik für Nachhaltigkeit – Neuordnung der Kapital- und Gütermärkte“ niedergelegt und in dem darin abgedruckten Kommuniqué der Symposiumsteilnehmer zu Thesen verdichtet.

Darauf aufbauend wurde 2010 ein Appell Nachhaltige Entwicklung braucht Gesetze für Nachhaltigen Wettbewerb! entwickelt. Dessen Ziel ist, die Zivilgesellschaft, die Wirtschaft und die Politik davon zu überzeugen, dass die gesetzlichen Grundlagen der Wettbewerbsordnung die nachhaltige Entwicklung behindern, solange sie Investoren, Unternehmen und Konsumenten ein Streben nach Wettbewerbsvorteilen erlauben, die aus der Abwälzung von Kosten auf Umwelt und Gesellschaft resultieren. „Wenn heute noch zugelassen wird, dass die Marktleistung auf der Ausbeutung der Gemeingüter beruht, wird der Wettbewerb diskreditiert, und zugleich die Kapitalrendite; denn der Markterfolg trägt dann zum Verzehr der Substanz bei, zur Verelendung der künftigen Generationen. Deshalb brauchen wir Gesetze, die den Wettbewerb nur schützen, soweit er nachhaltig ist“, heißt es dort.

->Quelle: ethisch-oekologisches-rating.org