Kabinett verabschiedet KWK-Novelle

„CO2-Einsparpotenziale nicht verschenken“ – „Gesetz zur Förderung fossiler Energieträger

Katherina Reiche, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) dazu: „Die Bundesregierung legt in der Novelle den klaren Fokus auf die Stärkung der KWK in der öffentlichen Versorgung.“ Schon heute sparten die kommunalen Unternehmen mehr als elf Millionen Tonnen CO2 jährlich durch den Einsatz der KWK ein. „Damit bringen sie die Wärmewende in die Kommunen, sorgen für Klimaschutz und tragen zur Versorgungssicherheit bei. Doch an zentralen Stellen gibt es noch dringenden Anpassungsbedarf. Leider sind die jetzt vorgesehenen Förderbedingungen gerade für die neuesten und effizienten Kraftwerke nicht ausreichend.“

Die Rahmenbedingungen für alle 1.300 kommunalen KWK-Anlagen müssten stimmen, sonst verschenke die Bundesregierung erhebliche [[CO2]]-Einsparpotenziale und modernste und umweltschonendste Anlagen müssten vom Netz gehen. Bei einem Anstieg der KWK-Erzeugung auf 20 Prozent im Jahr 2020 steige das CO2-Einsparpotenzial – je nach Umsetzungspfad – um elf bis 15 Millionen Tonnen von 56 auf rund 70 Millionen Tonnen an. Bei einem weiteren Anstieg der KWK-Erzeugung auf 25 Prozent an der gesamten Nettostromerzeugung würde dieser Wert dann auf rund 82 Millionen Tonnen ansteigen.

Reiche: „KWK-Anlagen sind und bleiben das Rückgrat der Fernwärmeversorgung. Nur wenn diese Anlagen wirtschaftlich zu betreiben sind, ist es den Unternehmen möglich, die Wärmenetze zu erhalten. Das ist die zwingend notwendig, um mehr und mehr erneuerbare Energien in die Fernwärmeversorgung zu integrieren. Und nur so kommt die Wärmewende in die Ballungsräume. Um das zu ermöglichen, muss die Bundesregierung auch an den im Koalitionsvertrag festgeschriebenen ehrgeizigen Ausbauzielen festhalten.“ Das KWK-Ausbauziel sollte weiterhin auf die gesamte Nettostromerzeugung und der Zeitpunkt der Zielerreichung auf das Jahr 2025 festgelegt werden, so Reiche. „Es muss die Formel gelten: 2 mal 25. 25 Prozent KWK bis 2025.“

BEE: Novelliertes KWKG bleibt durchwachsen

Der Entwurf zum neuen KWGK bringt teils gute Ansätze, lässt aber relevante Punkte offen. „Wir bedauern, dass das novellierte KWKG weder Anreize zur Flexibilisierung von KWK-Anlagen noch den Einsatz Erneuerbarer Energien in diesen setzt. Die Kraft-Wärme-Kopplung ist eine passende Begleittechnologie der Energiewende, aber dafür liefert der Gesetzesentwurf zu wenig Lösungen“, kritisiert BEE-Geschäftsführer Hermann Falk.

Der BEE begrüßt, dass künftig Kohlekraftwerke keine KWK-Förderung mehr bekommen sollen. Kohlekraftwerke tragen massiv zur Klimaerhitzung bei und dürfen daher zu recht nicht länger gefördert werden. Für die Erreichung des Ziels, die KWK zu flexibilisieren, ist der Gesetzentwurf halbherzig. Die KWK-Förderung sollte höher sein, wenn der Strom benötigt wird, als zu Zeiten niedrigen Bedarfs – insbesondere im Sommerhalbjahr. Dieser wichtige Schritt wird im Gesetzentwurf leider nicht gegangen. Das KWKG bleibt damit hinter den richtigen Zielen des Weißbuchs der Bundesregierung zum Strommarktdesign zurück.

KWKG Gesetz zur Förderung fossiler Energieträger

Immerhin gibt es zusätzliche Förderanreize für Wärmespeicher, die eine Flexibilisierung ermöglichen. Auch die stärkere Förderung der Netze ist zu begrüßen. Vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung mit dem geänderten KWKG [[CO2] einsparen will, wäre es nur konsequent gewesen, auch auf Erneuerbare Energien zu setzen. Stattdessen bleibt das KWKG ein Gesetz zur Förderung fossiler Energieträger, wenn auch mit gekoppelter Strom- und Wärmenutzung.

DIHK: KWK-Gesetz „drastisches Beispiel für völlige Fehlanreize“ – Wirtschaft kritisiert Pläne, Eigenerzeugung zu verteuern

Als kontraproduktiv bewertet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) das vom Bundeswirtschaftsministerium geplante Gesetz zur Kraft-Wärme-Koppelung (KWK), das vorsieht, die Förderung für selbst genutzte KWK-Energie zu streichen.

Immer mehr Betriebe investierten im Rahmen der Energiewende in die Erzeugung eigenen Stromes, berichtete DIHK-Präsident Eric Schweitzer der Tageszeitung „Die Welt“. So sicherten sie sich gegen Schwankungen bei Preisen und Versorgung ab und förderten den Klimaschutz. „Statt diesen positiven Trend nachhaltig zu unterstützen, tut die Politik jetzt alles, um die Eigenerzeugung teuer und damit unattraktiv zu machen“, kritisierte der DIHK-Präsident. Das Bundeswirtschaftsministerium plane zwar, den Topf für die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung zu verdoppeln, doch solle die finanzielle Unterstützung für Eigenerzeugungsanlagen weitgehend auslaufen.

„Der vorgesehene Ausbau der Förderung kommt dann fast ausschließlich Anlagen der Versorger zugute“, erläuterte Schweitzer. „Die Betriebe werden gleich doppelt gestraft: Sie erhalten selbst keine Förderung mehr und müssen über eine Umlage die höhere Förderung mit zahlen.“ Für einen Getränkehersteller mit 70 Mitarbeitern und einem Verbrauch von 2.000 Megawattstunden pro Jahr verfünffachten sich die Kosten dadurch „fast von bisher 1.204 auf dann 5.650 Euro“, rechnete er vor.

Komme das Gesetz, bedeute das nicht nur das Aus für neue Anlagen, es werde auch niemand mehr in die Modernisierung oder den Ersatz bestehender Anlagen investieren. „Ein drastisches Beispiel für völlige Fehlanreize“, so Schweitzer. „Hier muss die Politik dringend nachsteuern! Dazu sollte die EEG-Umlage für die Eigenerzeugung wieder gestrichen werden.“

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