Ausbaupläne an aktuelle Entwicklungen anpassen
Das Bundeskabinett beschloss eine Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen, die den Entwurf zum „Änderungsgesetz von Bestimmungen des Recht des Energieleitungsbaus“ ergänzen soll. Der Vorschlag sieht auch vor, den Bundesbedarfsplan auf Basis des aktuellen Netzentwicklungsplans zu aktualisieren.
Bundesminister Gabriel: „Der heutige Beschluss stellt die Weichen für einen schnelleren und in der Bevölkerung akzeptierten Netzausbau. Die Richtung ist klar: Bei den neuen Gleichstromvorhaben gilt künftig ein Vorrang für Erdkabel. Das führt zu mehr Akzeptanz, denn vielerorts hatten die Menschen große Bedenken gegen Freileitungen. Jetzt ist der Weg frei, für den dringend notwendigen Ausbau der Stromnetze. Und den brauchen wir, um die Energiewende zum Erfolg zu führen.“
[note Claudia Kemfert vom Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) kommentierte den Beschluss im Morgenecho von WDR5 so: „Zum einen ist es schon eine gute Entscheidung, weil man damit tatsächlich auch die Akzeptanz für die Bürger erhöhen kann. Zum anderen muss man aber schon fragen: Über welche Leitungen reden wir hier? Also, nicht jede Leitung, die jetzt gewünscht wird, ist auch tatsächlich für die Energiewende notwendig. Bei einer teureren Erdverkabelung muss man sich dann gut überlegen, für welche Kosten man dann auch tiefer in die Tasche greift. Aber selbst wenn man jetzt – sagen wir – sehr viel Erdverkabelung machen würde, für die Verbraucher wäre es jetzt nicht so viel teurer. Also, da wäre ich etwas entspannter… Man wird sehen, wie man entsprechend diese Kosten verteilen wird und von welcher Höhe wir tatsächlich hier sprechen. Wenn man auf den Leitungsausbau auch zum Teil verzichtet, kann es eben dann auch deutlich preiswerter werden.]
Die Stromautobahnen sollen in Bundesfachplanung vorrangig in der Erde verlaufen. Gleichstrom-Freileitungen kommen nur dann ausnahmsweise in Betracht, wenn Naturschutzgründe dafür sprechen oder bereits bestehende Stromtrassen genutzt werden können, ohne dass es zu Umweltauswirkungen kommt. Auch ist eine Freileitung denkbar, wenn die betroffene Gebietskörperschaft diese aufgrund örtlicher Belange ausdrücklich verlangt.
Zudem erfolgt eine Anpassung der verbindlichen Anfangs- und Endpunkte der energiewirtschaftlich notwendigen Leitungen des Bundesbedarfsplans auf Basis des von der Bundesnetzagentur bestätigten Netzentwicklungsplans 2024. Für die Gleichstrompassage Süd-Ost wird als Anfangspunkt Wolmirstedt und als Endpunkt Isar festgelegt. Der konkrete Leitungsverlauf wird erst in späteren Verfahren öffentlich konsultiert und bestimmt. Dies gilt für alle Vorhaben des Bundesbedarfsplans (BBPlG) ebenso wie für Vorhaben des Bedarfsplans nach dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG).
Die vom Kabinett beschlossene Formulierungshilfe soll nun Eingang in die Beratungen des Deutschen Bundestags mit dem Ziel finden, die Beratungen im Herbst abzuschließen, damit das Gesetz schnell in Kraft treten kann. Nur so können die erforderlichen Trassenplanungen zügig begonnen bzw. fortgesetzt werden.
[note Krischers Vorgänger bei den Grünen, Hans-Josef Fell, sieht den Kabinettsbeschluss weit milder (gekürzt): „Der lange politische Einsatz für Erdkabel statt Freileitungen für die neuen großen Stromtrassen hat sich gelohnt… Damit können Anwohnerschutz und Naturschutz mit den richtigen neuen Erdverkabelungstechniken gewährleistet werden. Nun kommt es auf die richtigen Ausführungen der Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur an. Erst kürzlich hatte das Bundeswirtschaftsministerium von Mehrkosten der Erdkabel von drei bis acht Milliarden gegenüber Freileitungen für die beiden neuen HGÜ-Leitungen SuedLink und Südostleitung gewarnt. Es wird Zeit, dass sich auch die Beamten im Wirtschaftsministerium endlich mit den neuesten Technologien der Erdkabel und Verlegungen ernsthaft beschäftigen… Alle auf dem Tisch liegenden technischen Varianten müssen nun endlich vorurteilsfrei geprüft werden, auch die der Firma Infranetz, derzufolge eine Vollverkabelung sogar günstiger ist als Freileitungen und damit den Berechnungen des BMWi widerspricht…“]
->Quellen:
- bundesregierung.de
- bmwi.de/pressemitteilung
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus (PDF: 469 KB)
- Bericht zum Stand des Netzausbaus und zur Umsetzung der Vorhaben des Bedarfsplans nach dem Energieleitungsbaubaugesetz (PDF: 356 KB)
- Formulierungshilfe zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus“ (PDF: 469 KB)
- wdr5.de/kemfert-zu-ausbau-stromnetze
- hans-josef-fell.de