487 Kilometer Stromleitungen realisiert
Nach dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) sind zwar 1.876 Leitungskilometer geplant – bisher (bis zum 30.06.2015) sind aber erst 487 Kilometer abgeschlossen. Das teilt die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung (18/6270) vorgelegten Bericht nach Paragraph 3 EnLAG mit und rechnet aus, damit seien rund ein Viertel der erforderlichen Stromtrassen in den 380-kV- beziehungsweise in einen 220-kV-Probebetrieb genommen worden – sechs Vorhaben vollständig, fünf teilweise.
- Vollständig in Betrieb sind sechs Vorhaben:
- Nr. 7 Bergkamen – Gersteinwerk,
- Nr. 9 Hamburg/ Krümmel – Schwerin,
- Nr. 17 Gütersloh – Bechterdissen,
- Nr. 20 Dauersberg – Hünfelden,
- Nr. 21 Marxheim – Kelsterbach und
- Nr. 23 Neckarwestheim – Mühlhausen.
- Teilweise in Betrieb sind fünf Leitungen:
- Nr. 3 Neuenhagen – Bertikow / Vierraden – Krajnik (PL),
- Nr. 4 Lauchstädt – Redwitz,
- Nr. 10 Redwitz – Grafenrheinfeld,
- Nr. 15 Osterath – Weißenthurm und
- Nr. 18 Lüstringen – Westerkappeln.
Mit Einführung des Bundesbedarfsplangesetzes BBPlG bestehe kein Bedarf zur Aufnahme neuer Vorhaben in den Anwendungsbereich des EnLAG, heißt es im Fazit des Berichts (S. 6). Bis 2016 werde „mit der Fertigstellung von rund 40 Prozent und bis zum Jahr 2017 von rund 60 Prozent der erforderlichen Leitungskilometer ausgegangen“. Unzufriedenheit drückt der folgende Satz aus: „Dies zeigt nicht nur im Vergleich zur ursprünglichen Planung, sondern auch zum Stand im letzten Bericht im Jahr 2012 eine nochmals deutliche Verzögerung hinsichtlich der geplanten Inbetriebnahmezeitpunkte.“
Unsicherheit besteht über Wechselstrom-Erdkabel: „Im Bereich der Drehstromerdkabel konnten im Rahmen des Pilotprojektes in der Gemeinde Raesfeld erste Erfahrungen mit der Planung und dem Bau von 380-kV-Kabeln gewonnen werden. Betriebliche Erfahrungen stehen noch aus. Im Rahmen der aktuell laufenden Genehmigungsverfahren werden voraussichtlich weitere Teilverkabelungsabschnitte im zweistelligen Kilometerbereich hinzukommen, die in den nächsten Jahren weitere Erkenntnisse liefern werden.“
Im Einzelnen
[note Das Energieleitungsausbaugesetz vom 21.08.2009 soll den Ausbau der Höchstspannungsnetze beschleunigen. Insbesondere sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren für die Leitungsbauvorhaben gestrafft werden, die als energiewirtschaftlich notwendig und vordringlich eingestuft wurden, um den Anforderungen des wachsenden Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung, der zunehmenden Transportentfernung aber auch eines verstärkten grenzüberschreitenden Stromhandels gerecht zu werden. Mit dem EnLAG hat der Bundesgesetzgeber für ursprünglich insgesamt 24 Leitungsbauvorhaben die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf festgestellt. Damit sollte unter anderem sichergestellt werden, dass spätestens bis zum Jahr 2015 im Höchstspannungsübertragungsnetz sechs neue Trassen zum Nord-Süd-Transport in Betrieb gehen können, um geplante Offshore- Windenergieanlagen optimal und ohne Beeinträchtigung des Netzbetriebs in das bestehende Netz zu integrieren.
Um den Umsetzungsstand der EnLAG-Vorhaben zu überwachen, führt die Bundesnetzagentur im Rahmen ihrer Marktbeobachtung nach § 35 EnWG ein EnLAG-Monitoring durch. Hierfür übermitteln die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH (TenneT), 50Hertz Transmission GmbH (50Hertz), Amprion GmbH (Amprion) und TransnetBW GmbH (TransnetBW) quartalsweise die Planungs- und Baufortschritte der Vorhaben in ihren jeweiligen Regelzonen. Die Ergebnisse werden auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zum Netzausbau veröffentlicht.]
Folgt: Fertigstellung von weiteren 40 Prozent der EnLAG-Leitungskilometer bis 2016