Klima-Allianz Deutschland und VENRO fordern von der Bundesregierung: (Punkt 7) „Das Thema ‚Klimabedingte Migration‘ stärken“
Die Folgen des Klimawandels verschärfen bereits jetzt bestehende wirtschaftliche, soziale oder politische Probleme und erhöhen den Druck, Lebensräume verlassen zu müssen. Bei ungebremstem Klimawandel wird das Problem exponentiell anwachsen. Insbesondere arme und marginalisierte Menschen, die sich nur unzureichend an veränderte Lebensbedingungen anpassen können, sind gezwungen, ihre Herkunftsorte zu verlassen. Eine solche Migration verlangt den Betroffenen jedoch Ressourcen ab, die insbesondere auch durch die Auswirkungen von Umweltveränderungen und Klimawandelfolgen nicht vorhanden sind oder schwinden.
In der internationalen Politik fehlt es bislang an geeigneten Instrumenten und Regelwerken, angemessen mit klimabedingter Flucht und Migration umzugehen, insbesondere wenn sie über Staatsgrenzen hinweg geschehen. Diejenigen, die aufgrund einer Überschwemmung oder anderer Naturkatastrophen ihr Herkunftsland verlassen, sind bislang nicht ausreichend geschützt. Nach aktuellen Angaben des Norwegischen Flüchtlingsrats (Norwegian Refugee Council, NRC 2015) haben in den vergangenen sieben Jahren jedes Jahr durchschnittlich 22,5 Millionen Menschen ihr Zuhause durch klima- oder wetterbedingte Katastrophen verloren. Täglich wurden so 62.000 Menschen aus ihren Heimatregionen vertrieben. Dabei waren besonders viele Menschen aus den ärmsten Ländern betroffen.
Gleichzeitig spielt die Frage nach den Menschen, die aufgrund des Klimawandels ihre Heimat verlassen, in den Debatten um Schäden und Verluste auf den internationalen Klimaverhandlungen eine immer bedeutendere Rolle. Im Anpassungsrahmenwerk von Cancún wurde bereits 2010 explizit die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit der Staatengemeinschaft im Umgang mit vom Klimawandel verursachter Migration vereinbart.
Im Arbeitsprogramm des internationalen Warschau-Mechanismus (COP19) zu Klimaschäden ist ebenfalls das Thema klimabedingte Migration auf der Agenda. Langfristig könnte dies die Arbeitsgruppe sein, in der Möglichkeiten gefunden werden, Ansprüche auf Schutz und Wiedergutmachung geltend zu machen. Fragen danach, wie Menschen unterstützt werden können, die ihr Land und ihr Eigentum durch die Folgen des Klimawandels verlieren oder verloren haben, werden von Staaten überaus kontrovers diskutiert. Dennoch bietet die Debatte über Schäden und Verluste die Chance, gerade hier die notwendigen menschenrechtlichen Kriterien völkerrechtlich zu verankern – also muss die Bundesregierun
- sich in Paris deutlich zur Nansen-Initiative bekennen und ihre politische Unterstützung bekräftigen;
- weitere schutz- und menschenrechtsorientierte Kooperationen zwischen Staaten bei den Klimaverhandlungen in Paris im Zusammenhang mit klimabedingter Migration und Vertreibung fördern und unterstützen;
- die Klimaverhandlungen und hier insbesondere die Arbeit des internationalen Warschau-Mechanismus dazu zu nutzen, den verbindlichen, völkerrechtlichen Schutzanspruch der Betroffenen abzusichern. (solarify.eu/weg-zu-einer-klimagerechten-zukunft)
Juncker sauer
EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat den Mitgliedstaaten unmittelbar vor dem EU-Gipfel am 15.10.2015 Versäumnisse in der Flüchtlingspolitik vorgeworfen – doch statt um Geld gegen Fluchtursachen, wie es Brüssel fordert, ging es auf dem Gipfel vor allem um die Frage, wie man die Grenzen besser abriegeln kann: „Es reicht nicht, Versprechen abzugeben, es müssen auch Taten folgen“, sagte der Kommissionschef vor dem EU-Parlament. Er beklagte vor allem die schlechte Zahlungsmoral der EU-Mitgliedsländer, nachdem diese umfassende Finanzzusagen beim EU-Sondergipfel am 23.09.2015 gemacht hätten.
Nur neun Millionen (!) Euro statt zugesicherter 1,8 Milliarden
So habe die EU-Kommission zusätzliche 500 Millionen Euro an humanitärer Hilfe zur Verfügung gestellt – die Mitgliedsländer hätten zwar den gleichen Betrag versprochen, bisher fehlten aber 225 Millionen Euro. „Ich verlange, dass der Europäische Rat morgen diese 225 Millionen Euro bringt“, sagte Juncker. Gleiches gelte für den syrischen Treuhandfonds, in den aus Brüssel ebenfalls 500 Millionen Euro geflossen seien, während die EU-Staaten noch 492 Millionen Euro einbringen müssten. Ganz schlimm sieht es beim Afrika-Fonds aus: da seien nur neun Millionen Euro statt der zugesicherten 1,8 Milliarden Euro aus den EU-Hauptstädten eingegangen. Lediglich Deutschland, Spanien und Luxemburg hätten bisher jeweils drei Millionen Euro geliefert. Auch bei der personellen Aufstockung der EU-Agenturen hinken die Mitgliedsländer laut Juncker hinterher. So seien für die EU-Asylagentur 347 zusätzliche Beamte zugesagt. „Bis jetzt haben die Mitgliedstaaten 81 Mann geliefert.“ Die Grenzschutzagentur Frontex habe 775 zusätzliche Stellen beantragt, bis jetzt seien aber nur 48 Posten vereinbart worden. (EurActiv)
Folgt: Erneuerbare Energien durchsetzen, Klimawandel und Armut bekämpfen ist eins