Kritik der DUH: „Neues Elektrogesetz hilft Handel, nicht Verbrauchern“
Die Deutsche Umwelthilfe hält in einer Presseerklärung die Änderungen des ElektroG für weitgehend wirkungslos. Das Gesetz hilft der Elektronikbranche, weil es die Langlebigkeit und Wiederverwendung von Geräten nicht fördert. Die DUH kritisiert vor allem, dass es nicht geeignet ist, die Sammelmengen von Elektroaltgeräten deutlich zu steigern. Bis 2019 müssen insgesamt 65 Prozent der ausgedienten Elektrogeräte gesammelt werden. Aktuell würden aber nur 40 Prozent erfasst.
Discounter ausgenommen
„Die Entsorgung von Elektroschrott wird durch das neue Gesetz nicht verbraucherfreundlicher. Bürger können Geräte im Handel nur zurückgeben, wenn ein Händler auf mindestens 400 Quadratmetern Elektrogeräte verkauft. Der Kunde müsste also mit einem Maßband in den Laden. Zudem sind Discounter wie Lidl und Aldi, die häufig Elektrogeräte als Aktionsware verkaufen, komplett ausgenommen. In den allermeisten Läden werden Kunden mit ihren alten Geräten weiterhin nach Hause geschickt“, kritisiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die DUH fordert deshalb die gesamte Verkaufsfläche als Bemessungsgrundlage für die Rücknahmepflicht heranzuziehen, da diese eindeutig ist und auch Geschäfte mit wechselndem Angebot einbezieht.
Ungeklärt bleibt auch, in welcher Weise Händler die Verbraucher über Rückgabemöglichkeiten ausgedienter Elektro- und Elektronikgeräte aufklären sollen. Weil der Handel die wichtigen Informationspflichten in der Praxis gerne vernachlässigt, leistet die neue Regelung solchen Entwicklungen Vorschub. Die DUH fordert deshalb einheitliche Vorgaben hinsichtlich Größe, Lesbarkeit und Anbringung von Informationsschildern.
pv magazine: Photovoltaik-Hersteller müssen nun Module registrieren
Eigentlich hätte die WEEE-Richtlinie mit dem neuen Elektrogesetz schon bis Februar 2014 umgesetzt sein sollen. PV-Hersteller sind ab sofort registrierungspflichtig – ihnen drohen nun nach Ablauf einer Übergangsfrist bis zum 01.02.2016 hohe Geldbußen oder gar Verkaufsverbote, wenn Solarmodule nicht registriert sind. Dies gilt für alle Solarmodule, die in Deutschland angeboten oder in Verkehr gebracht werden. Anders als in anderen EU-Mitgliedsländern erfordert in Deutschland bereits das bloße Anbieten von Elektrogeräten eine Registrierung.
Die Hersteller müssten – so Sandra Enkhardt in pv magazine – für die Registrierung umfangreiche Unterlagen bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) einreichen. Auf deren Internetseite werden dann die Hersteller veröffentlicht, die eine sogenannte WEEE-Nummer erhalten haben. Die nun verkauften Solarmodule müssen zusätzlich die vom ElektroG geforderte Kennzeichnung der durchgestrichenen Mülltonne aufweisen.
Bußgelder bis 100.000 Euro drohen
Kämen PV-Hersteller der Registrierungspflicht nicht nach, drohten Bußgelder bis zu 100.000 Euro, Abschöpfung der Gewinne aus dem Verkauf unregistrierter Solarmodule – und schlimmstenfalls gar ein Verkaufsverbot.
Mit Inkrafttreten des ElektroG sind PV-Hersteller auch verpflichtet, sich an der Abholung von Modulen an den rund 1700 kommunalen Höfen für Elektroschrott zu beteiligen. Weil die WEEE-Richtlinie in den 28 EU-Mitgliedsstaaten jeweils individuell umgesetzt wurde, müssten sich die Hersteller in jedem Land an neuen Bedingungen orientieren.