Kohlekraftwerke gehen ab 2016 vom Netz
Das BMWi und die Energie-Konzerne RWE, Vattenfall und Mibrag haben sich auf die Stilllegung mehrerer Braunkohle-Kraftwerksblöcke geeinigt, wie das Ministerium mitteilte. Um das Klima zu schützen, sollen sie von Oktober 2016 bis Oktober 2019 nur noch als Notfall-Reserve gehalten und dann ganz stillgelegt werden. Mit der „Sicherheitsbereitschaft“ wird für Stromengpässe im Zuge der Energiewende eine zusätzliche Absicherung geschaffen.
Gabriel: Verständigung zur Braunkohle wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaziele
Das Bundeswirtschaftsministerium setzt nach eigenem Bekunden „einen weiteren wichtigen Baustein aus dem energiepolitischen Eckpunktepapier der Parteivorsitzenden vom 1. Juli um, mit dem ein entscheidender Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaziele für das Jahr 2020 geleistet wird“. Wenn die Aufsichtsgremien der Energieunternehmen abschließenden zustimmen, haben sich die Konzerne und das BMWi „auf die befristete Einrichtung einer Sicherheitsbereitschaft von Braunkohlekraftwerken in einem Umfang von 2,7 Gigawatt und deren anschließende Stilllegung verständigt“.
Gabriel: „Die Maßnahme ist wichtig, um unsere Klimaziele zu erreichen und zugleich sicherzustellen, dass es in den betroffenen Regionen nicht zu Strukturbrüchen kommt. Damit ist sie für Beschäftigte und Unternehmen eine gute und tragbare Lösung.“ Das BMWi haba das Konzept gemeinsam mit den betroffenen Unternehmen erarbeitet. Der Gesetzentwurf zur Ausgestaltung der Maßnahme sei auch intensiv mit der Europäischen Kommission besprochen worden. Auf dieser Grundlage sei das BMWi zuversichtlich, dass diese Maßnahme beihilferechtlich sei und in dem laufenden formellen Verfahren abschließend geklärt werden könne.
Anstieg der Netzentgelte um rund 0,05 ct/kWh
Braunkohleblöcke der Unternehmen Mibrag, RWE und Vattenfall mit einer Gesamtleistung von 2,7 Gigawatt werden ab 2016 für jeweils vier Jahre als letzte Absicherung der Stromversorgung verwendet. Danach werden die Blöcke endgültig stillgelegt. Die Betreiber der stillzulegenden Anlagen erhalten für die Herstellung der Sicherheitsbereitschaft und für die Stilllegung der Anlagen eine Vergütung. Dafür fallen über sieben Jahre Gesamtkosten in einer Größenordnung von rund 230 Mio. Euro pro Jahr an. Dies bedeutet einen Anstieg der Netzentgelte um rund 0,05 ct/kWh.
Emissionsminderung von 11 bis 12,5 Mio. t CO2 im Jahr 2020
Die 2,7 GW Braunkohlekraftwerke erbringen eine Emissionsminderung von 11 bis 12,5 Mio. Tonnen CO2 im Jahr 2020. Dieser Minderungsbeitrag ist nötig, um unsere nationalen Klimaziele zu erreichen. Die verbleibenden Minderungsbeiträge liefern zwei weitere Bausteine aus dem energiepolitischen Eckpunktepapier vom 1. Juli: die Kraft-Wärme-Kopplung (4 Mio. t CO2) sowie Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz (5,5 Mio. t CO2). Die genaue Entwicklung der Emissionsminderung wird im Jahr 2018 evaluiert. Sollte sich abzeichnen, dass die angestrebte Minderung von zusätzlich 12,5 Mio. t CO2 bis 2020 nicht erreicht werde, würden die Betreiber geeignete zusätzliche Maßnahmen vorschlagen. Der Gesetzentwurf zur Ausgestaltung der Maßnahme soll im November im Bundeskabinett beschlossen werden.
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