Kabinett verabschiedet drei Energie-Gesetze – diverses Echo
Das Bundeskabinett hat am 04.11.2015 drei für die Zukunft der Energiewirtschaft zentrale Regelungen beschlossen: die Kapazitätsreserveverordnung, das Strommarktgesetz und das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende. BEE-GF Falk kritisierte unnötig hohe Kosten für Endverbraucher; die ssh auch die neue VKU-Chefin Reiche, forderte jedoch gebetsmühleartig wieder den Kapazitätsmarkt; BSW-Solar-HGF Körnig prophezeite der Bundesregierung, sie werde „ihre EE-Ausbau- und Klimaschutzziele krachend verfehlen“, wenn sie ständig neue ungerechtfertigte Auflagen für den Einsatz der Photovoltaik schaffe. „Mit der heute beschlossenen Energierechtsreform schafft die Bundesregierung die Voraussetzungen für ein Marktmodell mit hoher Flexibilität und optimaler Einbindung der erneuerbaren Energien“, erklärte Minister Gabriel in einer Pressekonferenz.
„Basis für die weitere Umsetzung der Energiewende“
Gabriel nannte die drei neuen Gesetze eine „Basis für die weitere Umsetzung der Energiewende“. Die neuen Rahmenbedingungen sollen laut Minister „dazu beitragen, dass ausreichend Kapazitäten für die Energieerzeugung vorhanden sind“. Angebot und Nachfrage könnten damit jederzeit ausgeglichen werden. Weiter will die Regierung gewährleisten, dass die Kapazitäten „zur richtigen Zeit und im erforderlichen Umfang eingesetzt und genutzt werden“.
Strommarktgesetz für einen „Strommarkt 2.0“
Das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes“ legt die Rahmenbedingungen zur Weiterentwicklung der Stromversorgung fest, sie solle gleichermaßen volkswirtschaftlich effizient und umweltverträglich bleiben. Die einzelnen Maßnahmen stärkten die freie Preisbildung am Strommarkt und gäben Anreize für eine stärkere Flexibilisierung des Stromsystems. Damit blieben die bestehenden Marktmechanismen erhalten und würden gestärkt. Insgesamt werde „ein konsequent marktwirtschaftlicher Ordnungsrahmen für den Strommarkt der Zukunft geschaffen“.
Außerdem sollen die Maßnahmen eine stärkere Integration in den europäischen Binnenmarkt fördern. „Zum ersten Mal wird mit diesen Beschlüssen die Versorgungssicherheit europäisch gesehen“, so Gabriel. Mit den elektrisch verbundenen Nachbarn sei man sich einig, künftig gemeinschaftlich für Versorgungssicherheit zu sorgen.
Stabile Energieversorgung wird gesichert
Ziel der Energiewende sei es, jederzeit eine sichere Energieversorgung zu gewährleisten – trotz volatiler Erzeugung von Energie aus Wind und Sonne. Deshalb sichere die Regierung den Strommarkt mit einer sogenannten Kapazitätsreserve ab. Eine Verordnung regle, wie Braunkohlekraftwerke zunächst in die Reserve einzubinden seien, bevor sie später schrittweise still gelegt würden.
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Die Kapazitätsreserve komme zum Einsatz, wenn trotz freier Preisbildung an der Strombörse Angebot und Nachfrage nicht ausgeglichen werden könnten, da kein ausreichendes Angebot existiere.
Intelligente Messsysteme für die Energiewende
Mit dem Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende setze die Bundesregierung die Vorgaben des Koalitionsvertrages um, Rahmenbedingungen für intelligente Netze zu schaffen. In Sachen digitale Stromzähler (Smart Meter) werde „ein entscheidender Grundstein für die Digitalisierung der Energieversorgung gelegt“. Das Gesetz regle Einbaupflicht und technische Mindestanforderungen. Ab 2017 erhalten Großverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10.000 Kilowattstunden Smart Meter. Private Haushalte ab 6.000 kWh müssen ab 2020 Smart Meter einbauen – unterhalb von 6.000 bleiben sie optional. Alle sollen „nicht mit unverhältnismäßigen Kosten belastet werden“. Der Datenschutz-, Datensicherheits- und Interoperabilitätsstandard soll durch ein umfangreiches Paket technischer Richtlinien und Schutzprofile des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gesichert werden.
Folgt: Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) fordert Flexibilisierung