Deutsche Umwelthilfe fordert wirtschaftliches und soziales Konzept für Kohlekonsens – Kabinettsbeschluss belastet Stromkunden unnötig
Die DUH kritisiert den am 04.11.2015 getroffenen „Kabinettsbeschluss zur Subventionierung alter Braunkohlekraftwerke, die ohnehin stillgelegt worden wären“. Mit der neu geschaffenen Kapazitätsreserve, in die einige der ältesten und schmutzigsten Kraftwerke verschoben werden, wählt die Bundesregierung den teuersten Weg, um den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Darüber hinaus hält die DUH diese Lösung für energiewirtschaftlich unsinnig und fordert den Bundestag auf, zusätzliche Bedingungen an die Zahlung zu knüpfen.
„Die Bundesregierung leistet Sterbehilfe für alte Braunkohlemeiler und hat sich für die teuerste Option beim Klimaschutz entschieden. Die Zeche bezahlt der Stromkunde“, kritisiert DUH-Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. „Die einzigen Gewinner dieses schmutzigen Deals sind die Betreiber alter Braunkohlekraftwerke, die diese sowieso stillgelegt hätten.“ Müller-Kraenner betont, dass die Vergütung der entsprechenden Kraftwerke unbedingt an Bedingungen geknüpft werden muss.
Nach einer Vereinbarung zwischen dem Wirtschaftsministerium und den drei Energieerzeugern RWE, Mibrag und Vattenfall erhalten die Kraftwerksbetreiber für die Stilllegung alter Braunkohlekraftwerke eine vertraglich fixierte Entschädigung. Auf diese Weise sollen 12,5 Mio. der 22 Millionen Tonnen CO2 vermieden werden, die der Stromsektor zusätzlich einsparen muss, um die Klimaschutzziele bis 2020 zu erreichen. Im Ende 2014 veröffentlichten Klimaschutzplan der Bundesregierung war für den gesamten Stromsektor eine Einsparung von 22 Millionen Tonnen CO2 jährlich, bis zum Jahre 2020, vorgesehen. Übrig geblieben ist die beschlossene Kapazitätsreserve, mit der nur 12,5 Millionen CO2 vermieden werden. Als Kompensation zahlen die Stromkunden den Besitzern der stillgelegten Kraftwerke insgesamt 1,6 Milliarden Euro. Umgerechnet auf die Tonne vermiedenes CO2 ergibt das einen Preis von 128 Euro/Tonne. Aktuell liegt der Preis für CO2-Zertifikate an der Börse bei 8,65 Euro.
Die DUH tritt für einen nationalen Kohlekonsens ein, der einen langfristig geplanten, wirtschaftlich und sozial verträglichen Ausstieg aus der Kohleverstromung ermöglicht. Aus ihrer Sicht wäre das Geld für die Kapazitätsreserve besser in Zukunftsinvestitionen für Deutschlands Kohlereviere und die dort lebenden Menschen angelegt.
Für Peter Ahmels, Leiter Energie- und Klimaschutz bei der DUH steht die Einigung im klaren Widerspruch zur bisherigen Linie der Bundesregierung, mehr Wettbewerb und Transparenz im Strommarkt durchsetzen zu wollen: „Die Vermeidung von Kohlendioxid muss genauso wettbewerblich ausgeschrieben werden wie andere Energiedienstleistungen. Erst dann entstehen preiswerte Lösungen.“
Die Vergütung wird jedoch den Kraftwerksbetreibern dafür gezahlt, dass sie die Kraftwerke in „Sicherheitsbereitschaft“ vorhalten. Damit werden sie vorübergehend Teil der neuen Kapazitätsreserve, über die das Kabinett ebenfalls am 04.11.2015 entschieden hat. Schon im Juli hatte die Bundesregierung zugegeben, dass die geplante Vergütung gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen könnte.
->Quelle: duh.de