Verbraucherinteressen und nachhaltiger Konsum

„Veränderungen aus weichem Politikfeld“

In seinem Schlusswort ging Dietmar Horn, Abteilungsleiter für Grundsatzangelegenheiten der Umwelt-, Bau- und Stadtentwicklungspolitik im BMUB, zunächst auf den von Umwelt- und Bauministerin Hendricks jüngst bei der Bauminister-Konferenz in Dresden propagierten „Rückbau der autogerechten Stadt“ ein: „Da gehen wir mal ran!“ Der Ausstoß an Verpackungsmüll sei wegen der sich ausweitenden „To-Go-Kultur“ stark gestiegen – Horn nannte das eine „kulturelle Veränderung“. Das Carsharing habe sich inzwischen gewandelt – eine neue Studie habe mittlerweile die Tendenz gezeigt, dass manche Caresharing-Nutzer bisher gar keine Autos gehabt hätten – das provozierte einen Zwischenruf: „Das ist gelogen – die Studie ist falsch!““

Zum Thema Vergaberecht sagte Horn, nicht ausschließlich der Preis solle künftig Vergabegrundlage sein – Horn wies auf das am 08.07.2015 vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts hin, die größte Reform des Vergaberechts seit mehr als zehn Jahren, dadurch, dass drei neue EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht umgesetzt wurden und Struktur sowie Inhalt des Vergaberechts einfacher und anwenderfreundlicher geworden seien.

Zum Stichwort Wohnen: Der Tauschvorschlag sei problematisch, weil noch mit Stigma belegt. Beim nachhaltigen Konsum habe „sich schon viel verändert – aus einem weichem Politikfeld sind viele Veränderungen erfolgt“. Man werde die positiven Aspekte des nachhaltigen Konsums hervorheben, im neuen Nationalen Programm für nachhaltigen Konsum Ziele benennen und Leitplanken setzen, um den nachhaltigen Konsum fördern. Anfang 2016 sei das Programm im Kabinett, man wolle es nicht einfach als Verordnung eines Ministeriums in Kraft setzen, sondern „alle Ressorts sollen sich dazu bekennen“.

->Quellen: