Berichte im Kabinett
„Mit der Energiewende geht es steil voran“, das meint jedenfalls die Bundesregierung. Immerhin sind die Erneuerbaren Energien Deutschlands wichtigste Stromquelle. Auch der Verbrauch von Wärme und Kälte aus Erneuerbaren Energien sei in den letzten Jahren deutlich gestiegen: „Das bescheinigen aktuelle Berichte, die das Kabinett beschlossen hat.“ Als Grundlagen für die Energiewende werden genannt: Das Energiekonzept der Bundesregierung, ergänzende Beschlüsse des Bundestages sowie europäische Vorgaben“. Das Bundeskabinett hat am 18.11.2015 Berichte und Vorhaben zur Energiewende beschlossen.
Monitoring-Bericht „Energie der Zukunft“
So verabschiedete das Kabinett den 4. Monitoring-Bericht „Energie der Zukunft“. Während eines Monitoring-Prozesses wird die Vielzahl der verfügbaren energiestatistischen Informationen ausgewertet. Ob bereits realisierte Maßnahmen oder Fragen, in welchen Bereichen zukünftig Anstrengungen erforderlich sind – alles wird in die Analyse aufgenommen. So entsteht ein Überblick zum Stand der Energiewende. Die Erneuerbaren Energien sind demnach Deutschlands wichtigste Stromquelle. Ihr Anteil am Stromverbrauch lag im ersten Halbjahr 2015 erstmals über 30 Prozent. Beim Ausbau der Erneuerbaren Energien im Stromsektor liegt Deutschland auf Zielkurs.
Weitere Fakten:
Die Höhe der EEG-Umlage hat sich stabilisiert, zum Anfang des Jahres 2015 sanken zum ersten Mal seit über zehn Jahren die Strompreise für Haushaltskunden, der Börsenstrompreis ist 2014 um zehn Prozent zurückgegangen der Energieverbrauch ist im vergangenen Jahr auf den niedrigsten Stand seit 1990 gesunken. Diese Zahlen zeigen: Die Energiewende kommt voran. Wichtige Indikatoren, wie der Ausbau der Erneuerbaren Energien, entwickeln sich im Einklang mit den Zielen der Bundesregierung.
Das Bundeskabinett hat zudem beschlossen, den Monitoring-Prozess zu ändern: Die Expertenkommission soll mehr Zeit für ihre Stellungnahme bekommen. Ihre Mitglieder sollen auf vier Jahre berufen werden. Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz Das Bundeskabinett hat heute den 2. Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) beschlossen. Die Bundesregierung berichtet alle vier Jahre über den Stand der Umsetzung des Gesetzes.
Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass die Instrumente des EEWärmeG wirken: Der Verbrauch von Wärme und Kälte aus Erneuerbaren Energien ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen; Brennstoffe aus Biomasse, wie beispielsweise Holz, haben daran großen Anteil; auch solarthermische Technologien und Wärmepumpen haben ihre Anteile in den letzten Jahren gesteigert. Das EEWärmeG soll den Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis 2020 auf 14 Prozent zu heben. Daher ist ein wichtiger Gegenstand des Erfahrungsberichts, wie verbreitet Anlagen sind, die Wärme und Kälte aus Erneuerbaren Energien herstellen.
Energieeffizienzstrategie Gebäude
Die Energieeffizienzstrategie-Strategie legt den Handlungsrahmen der Bundesregierung für die Energiewende im Gebäudebereich fest. Energieeffizienz ist neben dem Ausbau der Erneuerbaren Energien die zweite Säule der Energiewende. Gebäude spielen für die Energiewende und für das Erreichen der Klimaschutzziele eine besondere Rolle. Denn auf Gebäude entfallen rund 35 Prozent des Endenergieverbrauchs in Deutschland und rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen. Deshalb hat sich die Bundesregierung das ambitionierte Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen.
Wie wir dieses Ziel erreichen können, diese Frage beantwortet die vorliegende Strategie. Wichtige Elemente sind:
- die Weiterentwicklung bereits bestehender Maßnahmen (Energieberatung, Förderung, Ordnungsrecht) und
- die gezielte Einführung neuer Instrumente, um die Investitionsbereitschaft der Gebäudeeigentümer in energetische Gebäudesanierungen zu erhöhen.
Zu den einzelnen Maßnahmen wird die Bundesregierung einen Diskussionsprozess starten und Handlungsoptionen beraten.
->Quelle: bundesregierung.de