DUH und BDE dagegen: Wertstoffgesetz trägt nicht zur Abfallvermeidung und zum Mehrwegschutz bei
Der Gesetzentwurf setzt die Abfallhierarchie nicht um und liefert keine Impulse zur Förderung von Mehrwegverpackungen. Die „Allianz für Mehrweg“ fordert klare Kennzeichnungsregelung für Getränkeverpackungen und eine Lenkungsabgabe auf Einwegflaschen und Dosen. Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) lehnt den vorgelegten Arbeitsentwurf für ein Wertstoffgesetz in seinen Kernpunkten ebenfalls ab.
Der aktuelle Arbeitsentwurf des Wertstoffgesetzes eignet sich nicht, das im Kreislaufwirtschaftsgesetz festgelegte Ziel der Abfallvermeidung umzusetzen und Mehrwegsysteme zu fördern. Zu dieser Einschätzung kommt die „Allianz für Mehrweg“, die aus der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und mehrwegorientierten Verbänden der Getränkewirtschaft besteht. Sie kritisieren, dass Ziele und Strategien zum Schutz des weltweit größten Mehrwegsystems für Getränkeverpackungen fehlen. Gleichzeitig richte der Gesetzentwurf einen zu starken Fokus auf das Sammeln sowie Recyceln von Verpackungen, anstatt diese zu vermeiden.
Kennzeichnung und Lenkungsabgabe notwendig
Die „Allianz für Mehrweg“ fordert die Umweltministerin Barbara Hendricks auf, die im Kreislaufwirtschaftsgesetz festgelegte Abfallhierarchie korrekt umzusetzen und den Ausbau von Mehrwegverpackungen gesetzlich festzulegen. Um den Trend hin zu Einweggetränkeverpackungen zu stoppen, sind zudem die Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung auf dem Produkt und eine Lenkungsabgabe auf Einwegflaschen und Dosen in Höhe von 20 Cent notwendig.
„Durch das deutsche Mehrwegsystem für Getränkeverpackungen wird die oberste Stufe der fünfstufigen Abfallhierarchie umgesetzt. Recycling von Einweg-Getränkeverpackungen ist wichtig, entspricht jedoch nur der dritten Stufe der Abfallhierarchie. Die Verwendung von Mehrweg-Getränkeverpackungen ist daher im Wertstoffgesetz durch die Festlegung verbindlicher Zielquoten zu fördern und auszubauen“, fordert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Da die derzeitige Mehrwegquote für Getränkeverpackungen bei nur noch knapp 40 Prozent liegt, schlagen die Verbände eine stufenweise Anhebung der Mehrwegquote von mindestens 55 Prozent bis 2017, von 70 Prozent bis 2019 und von 80 Prozent bis 2021 vor.
In Deutschland gibt es einen starken Trend hin zu Einweg-Getränkeverpackungen. Inzwischen werden über 50 Prozent des Mineralwassers bei Discountern wie Aldi und Lidl zu seit zwölf Jahren unveränderten Dumpingpreisen von 19 Cent je 1,5 Liter-Einweg-PET Flasche verkauft. Zusätzlich hat Coca-Cola damit begonnen, Mehrwegflaschen aus dem Sortiment zu nehmen. „Diesem Trend gilt es durch eine Lenkungsabgabe in Höhe von 20 Cent und der damit einhergehenden dauerhaften Verteuerung von Einweg entgegenzuwirken. Die negativen Umweltauswirkungen von abfallintensiven Einweg-Getränkeverpackungen müssen sich im Produktpreis widerspiegeln“, sagt der Geschäftsführende Vorstand des Bundesverbandes des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V. Günther Guder.
Eine nicht zurückzuerstattende Abgabe in Höhe von mindestens 20 Cent pro Einweggetränkeverpackung (zusätzlich zum Einwegpfand) würde zu einer dringend erforderlichen Lenkungswirkung in Richtung ressourcenschonender und abfallarmer Mehrwegsysteme führen. Aus dem Aufkommen der Abgabe sollten Maßnahmen zur Förderung ressourcenschonender Mehrweg-Getränkeverpackungen finanziert werden.
Eine aktuelle Umfrage der TNS Emnid Medien- und Sozialforschung GmbH belegt, dass auch 13 Jahre nach der Einführung des Einweg-Pfandes nur 45 Prozent der Bevölkerung wissen, dass es neben bepfandeten Mehrwegflaschen auch bepfandete Einwegflaschen gibt. Um die bestehenden Verwechslungsrisiken zwischen Mehrweg- und Einweg-Getränkeverpackungen für Verbraucher zu minimieren, ist aus Sicht der Verbände eine deutliche und rechtlich bindende Verbraucherkennzeichnung dringend erforderlich.
„Im Arbeitsentwurf des Wertstoffgesetzes wird eine verpflichtende Kennzeichnung von Mehrwegverpackungen zur Wiederbefüllung auf dem Produkt festgelegt. Für Einwegverpackungen gelten dieselben Maßstäbe wie für Mehrwegverpackungen, entsprechend ist auch für diese eine verpflichtende Kennzeichnung auf dem Produkt festzulegen. Die Kennzeichnung auf dem Produkt ist deutlich effizienter und wirksamer als die vom Bundesumweltministerium vorgesehene Kennzeichnung am Regal“, sagt der frühere Umweltstaatssekretär und Geschäftsführer der Stiftung Initiative Mehrweg, Clemens Stroetmann.
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