DUH klagte gegen Dieselstinker – erfolgreich

Diesel-Fahrzeuge haben ihre Zukunft verspielt

„Saubere Luft werden wir auf dem Gerichtsweg einklagen. Weitgehende Fahrverbote für schmutzige Diesel-Pkw, Diesel-Taxis und ÖPNV-Busse sind geeignet, sehr kurzfristig die Grenzwerte selbst in Städten wie Stuttgart einzuhalten. Nachdem die Bundesregierung darauf verzichtet, gegenüber den Autokonzernen die Einhaltung der geltenden Abgas-Grenzwerte für Diesel-Pkw durchzusetzen, haben Diesel-Fahrzeuge ihre Zukunft verspielt“, kritisiert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Resch betont, dass die Umweltzonen dringend weiterentwickelt werden müssen. Die DUH fordert in diesem Zusammenhang die Einführung einer Blauen Plakette zur Kennzeichnung von Fahrzeugen mit im Realbetrieb niedrigen Abgaswerten. Das BMUB muss dazu eine Weiterentwicklung der Plakettenverordnung vorlegen. Kurzfristig müssen zudem alle ÖPNV-Busse mit Partikel- und NOx-Minderungssystemen ausgerüstet werden, die im Realbetrieb funktionieren. Viele tausend moderne Busse haben weder einen Partikelfilter an Bord noch verfügen sie über eine wirksame Stickoxid-Abgasreinigung im normalen Fahrbetrieb. Schließlich fordert die DUH, die derzeit überwiegend eingesetzten schmutzigen Diesel-Taxis durch saubere Erdgas-, LPG- oder Benzin-Hybrid-Taxis zu ersetzen und den verbindlichen Einsatz von Baumaschinen mit Partikelfiltern festzulegen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Einbindung des Nahverkehrs in die Mobilitätskonzepte. Bürgertickets und der gleichzeitige Ausbau des ÖPNV-Angebots können die Nutzung des Nahverkehrs um mehr als 30 Prozent steigern. Auch reduzierte Parkmöglichkeiten in den Innenstädten, Pförtnerampeln und Geschwindigkeits-Begrenzungen können die Luftschadstoffbelastung durch den Kfz-Verkehr erheblich mindern. Darüber hinaus setzt der verminderte Mineralölsteuersatz für Diesel falsche Anreize. Darauf hatte auch die EU-Kommission in ihrem Mahnschreiben im Vertragsverletzungsschreiben aufgrund anhaltender Überschreitung der NO2-Grenzwerte in Deutschland vom 18.6.2015 ausdrücklich hingewiesen.

„Jedermann hat ein Recht darauf, saubere Luft zu atmen. Aber viele hunderttausend Menschen überall in Europa sterben vorzeitig aufgrund von Luftverschmutzung. Die Klagen sind Teil einer europaweiten Bewegung, mit der Menschen vor Gericht Maßnahmen für saubere Luft einklagen. ClientEarth wird seine Erfahrungen aus dem erfolgreichen Verfahren gegen die britische Regierung einbringen, um die DUH in ihren Aktivitäten in Deutschland zu unterstützen“, erklärte Alan Andrews, Rechtsanwalt der britischen Nichtregierungsorganisation ClientEarth.

Im Jahr 2011 hatte ClientEarth Klage gegen das Vereinigte Königreich eingereicht, weil der Grenzwert für [[NO2]] in 16 britischen Gebieten überschritten wurde. Das Verfahren durchlief alle Instanzen bis hin zum Europäischen Gerichtshof (EuGH), bevor es im April dieses Jahres an den Obersten Gerichtshof in Großbritannien zurückverwiesen wurde. Dieser wies die Regierung an, sie solle sofort Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Grenzwerte sobald wie möglich sicherzustellen.

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