Stand und Perspektiven des Direktvertriebs von gefördertem EE-Strom
Ein Impulspapier von Agora Energiewende erörtert Varianten zur direkten und regionalen Vermarktung von EEG-gefördertem Strom und zeigt Mängel bei der Stromkennzeichnung auf.
Das derzeitige System der Stromkennzeichnung auf der Stromrechnung wird den Transparenzrechten der Stromvererbraucher nicht gerecht. Das reale Beschaffungsverhalten der Stromversorger wird in der Stromkennzeichnung nicht abgebildet und es fehlen Klima-Kennwerte. Auch unterscheiden sich je nach Stromanbieter die Anteile des nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz geförderten Stroms am Mix des Stromanbieters (dem so genannten Unternehmensmix), obwohl private Endverbraucher bundesweit die gleiche EEG-Umlage bezahlen. Das ist nicht vermittelbar und führt zudem zu rechtlichen Risiken. Eine Revision ist deshalb dringend angezeigt. So lautet eine Empfehlung eines Impulspapiers zu grundsätzlichen Vermarktungsmöglichkeiten von Ökostrom.
Eine weitere Empfehlung des Papiers ist die Weiterentwicklung des Vertriebs von EEG-gefördertem Strom auf der Basis von Herkunftsnachweisen. Ausgangspunkt der Überlegungen sind die Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) von 2014: Hiernach können Stromverbraucher keinen Strom aus konkreten Erneuerbare-Energien-Anlagen beziehen, sofern diese durch das EEG gefördert werden. Der Kunde erfährt auf seiner Stromrechnung nur auf dem Wege der Stromkennzeichnung, wie viel EEG-Strom in seinem Strommix bilanziell enthalten ist. Für Ökostromprodukte verwenden Stromvertriebe deshalb vor allem ausländische Herkunftsnachweise.
Eine Verordnungsermächtigung im EEG 2014 hätte eine alternative Vermarktung von EEG-Strom direkt an Endkunden ermöglichen können; der Bundeswirtschaftsminister hat im Oktober 2015 jedoch entschieden, auf eine Verordnung zur Grünstromvermarktung zu verzichten und im Zuge der nächsten EEG-Novelle ergebnisoffen nach einer Lösung zu suchen.
Das Impulspapier wirft deshalb den Blick nach vorne und erörtert aus rechtlicher und ökonomischer Sicht, ob und wie künftig ein Direktvertrieb möglich sein könnte, der mit den Zielen der Energiewende kompatibel ist.
Dazu zählt auch das Interesse von Stromverbrauchern an konkreten Energiewende-Stromprodukten. Dieses steht im Spannungsverhältnis zum Ausbau der Erneuerbaren Energien als Gesellschaftsprojekt, das über die EEG-Umlage bezahlt wird, während zugleich das Interesse an Strom konkreter regionaler und technischer Herkunft steigt. Die Regelung, wonach jeder Umlagezahler eine rein rechnerische Menge EEG-Strom pauschal zugewiesen bekommt, sollte daher weiterentwickelt werden.
Investitionssicherheit für Anlagenbetreiber und Ökostromprodukte aus EEG-Strom müssen dabei kein Widerspruch sein. Der Blick ins europäische Ausland zeigt, wie eine staatlich garantierte Erneuerbare-Energien-Finanzierung mit handelbaren Herkunftsnachweisen kombiniert werden kann – im Rahmen des EEG 2014 ist das nicht darstellbar. Bei der Weiterentwicklung des EEG sollten deshalb Ansätze zur Vermarktung von gefördertem EEG-Strom berücksichtigt werden. Dieses könne zu einer verbesserten Akzeptanz der Energiewende führen, heißt es in dem Papier. Als Ansatz könnte das europäische System der Herkunftsnachweise dienen, verbunden mit einer revidierten und besser kontrollierten Stromkennzeichnung.
Die Ergebnisse auf einen Blick
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Das derzeitige System der Stromkennzeichnung wird dem Transparenzanspruch gegenüber dem Verbraucher nicht gerecht. Das reale Beschaffungsverhalten der Versorger wird nicht abgebildet, es fehlen Klima-Kennwerte und die Anteile des EEG-geförderten Stroms am Unternehmensmix unterscheiden sich, obwohl private Endverbraucher die gleiche EEG-Umlage bezahlen. Das ist nicht vermittelbar und führt zu rechtlichen Risiken. Eine Revision der Stromkennzeichnung ist erforderlich.
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In einer Welt von absehbar mehr als 50 Prozent Erneuerbaren steigt das Interesse der Verbraucher an konkreten Energiewende-Stromprodukten. Der Ausbau der Erneuerbaren ist als Gesellschaftsprojekt über die EEG-Umlage organisiert, das Interesse an Strom konkreter regionaler und technischer Herkunft steigt jedoch. Die Regelung, wonach jeder Umlagezahler eine rein rechnerische Menge EEG-Strom pauschal zugewiesen bekommt, sollte entsprechend weiterentwickelt werden.
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Investitionssicherheit für Anlagenbetreiber und Ökostromprodukte aus EEG-Strom müssen kein Widerspruch sein. Der Blick ins europäische Ausland zeigt, wie eine staatlich garantierte Erneuerbare-Energien-Finanzierung mit handelbaren Herkunftsnachweisen kombiniert werden kann. Dies ist im Rahmen des geltenden EEG 2014 nicht darstellbar.
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Bei der Weiterentwicklung des EEG sollte die Vermarktung von gefördertem EEG-Strom ermöglicht werden. Wichtigstes Ziel ist dabei eine verbesserte Akzeptanz der Energiewende. Ein denkbarer Ansatz ist das
europäische System der Herkunftsnachweise, verbunden mit einer revidierten und besser kontrollierten Stromkennzeichnung.
Das Impulspapier „Wie kommt der Ökostrom zum Verbraucher“ wurde von Agora Energiewende in Kooperation mit dem Hamburg Institut erstellt.
->Quelle: agora-energiewende.de und Impulspapier