Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 16.12.2015 Eckpunkte für Maßnahmen zur weiteren Steigerung der Erdgasversorgungssicherheit veröffentlicht. Bundesminister Gabriel laut einer Pressemitteilung des BMWi: „Mit den heute vorgestellten Eckpunkten wollen wir das bereits heute sehr hohe Niveau der Gasversorgungssicherheit in Deutschland weiter stärken und verbessern. Wir gehen den Weg, die Gasversorgung marktbasiert zu stärken, konsequent weiter. Im Sinne eines jeden Haushalts- und Industriekunden steigern wir dadurch die Versorgungssicherheit wirksam mit kosteneffizienten und flexiblen Maßnahmen.“
Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Versorgungssicherheitslage in Deutschland im Rahmen einer unabhängigen Studie und in einem umfassenden Prüf- und Diskussionsprozess mit der Bundesnetzagentur, den Bundesländern und allen betroffenen Marktteilnehmern untersucht. Ergebnis der Prüfung ist, dass der deutsche Gasmarkt sehr gut aufgestellt ist. Für die Aufrechterhaltung des hohen Versorgungsniveaus ist ein funktionierender Regelenergiemarkt, der Ungleichgewichte im Gasnetz ausgleicht, maßgeblich. Zur weiteren Verbesserung der Versorgungssicherheit soll dieser durch zwei konkrete Maßnahmen gestärkt werden:
- Erstens soll den Marktgebietsverantwortlichen (MGV) ermöglicht werden, für den Fall von außergewöhnlichen regionalen Engpass-Situationen zukünftig ein höheres Volumen an bereits bestehenden Vorsorgeprodukten abzuschließen. Vorsorgeprodukte stellen eine Reserve dar, die dann zum Zuge kommt, wenn der Regelenergiebedarf der MGV nicht mehr über den regulären kurzfristigen Regelenergiemarkt gedeckt werden kann.
- Als zweite Maßnahme soll ein neues Regelenergieprodukt geschaffen werden, das auch einem größeren Kreis von Industriekunden ermöglicht, durch eine freiwillige Gasnachfragereduktion (Demand-Side Management) einen Beitrag zur Versorgungssicherheit zu leisten.
Die beiden Maßnahmen werden ab sofort in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur, den MGV und den relevanten Marktakteuren im Detail ausgearbeitet und umgesetzt. Einer gesetzlichen Anpassung bedarf es nicht.
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