Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes verbessert Arbeitsbedingungen – Tenure-Track-Programm notwendiger nächster Schritt zur Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses
Am 17.12.2015 verabschiedete der Deutsche Bundestag die Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Damit sollen u.a. unsachgemäße Kurzbefristungen von Nachwuchswissenschaftlern künftig ausgeschlossen werden. Künftig soll die Vertragsdauer an das Qualifizierungsziel oder die Laufzeit des Drittmittelprojektes gekoppelt werden.
Dazu drei Stimmen mit ein wenig Selbstlob aus der Unionsfraktion – der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Rupprecht, und die zuständige Berichterstatterin, Alexandra Dinges-Dierig -schließlich Fraktionsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer.
Zuerst Albert Rupprecht: Unser Wissenschaftssystem muss atmen können
„In den vergangenen zehn Jahren ist eine Fülle neuer Stellen in der Wissenschaft entstanden – nicht zuletzt dank des enormen finanziellen Engagements des Bundes unter Führung der Union etwa im Rahmen des Hochschulpaktes, der Exzellenzinitiative oder des Paktes für Forschung und Innovation. Allein an den Hochschulen konnte die Zahl der Stellen im Bereich des wissenschaftlichen Personals von rund 240.200 im Jahr 2005 auf über 381.200 in 2014 erhöht werden. Dies entspricht einer Steigerung von rund 60 Prozent.
Mehr als die Hälfte der jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind bei ihrem ersten Vertrag allerdings kürzer als ein Jahr angestellt. Das ist nicht akzeptabel. Mit der Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes sorgen wir deshalb dafür, die Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft deutlich zu verbessern: Unsachgemäßen Kurzbefristungen von Nachwuchswissenschaftlern schieben wir künftig einen Riegel vor. Gleichzeitig schütten wir mit der Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes aber nicht das Kind mit dem Bade aus: Mit der Novelle ist uns eine Reform mit Augenmaß gelungen, die einerseits die berechtigten Interessen der Menschen in befristeten Arbeitsverhältnissen in der Wissenschaft berücksichtigt, andererseits aber im Gegensatz zu den Vorstellungen der Oppositionsfraktionen Hochschulen und Forschungseinrichtungen nicht in ein Korsett zwingt. Denn unser Wissenschaftssystem muss atmen können, personelle Fluktuation ermöglichen und damit auch nachfolgenden Generationen von Nachwuchswissenschaftlern Chancen eröffnen.“
Dann Alexandra Dinges-Dierig: Kein Gesetz kann die Vielfalt individueller Lebenswege und -pläne abbilden
„Wissenschaft braucht Flexibilität, aber Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler brauchen auch ein gewisses Maß an Sicherheit bei der persönlichen Lebensplanung. Dem tragen wir Rechnung, indem wir zukünftig die Vertragsdauer an das Qualifizierungsziel oder die Laufzeit des Drittmittelprojektes koppeln. Kürzere Laufzeiten werden aber möglich bleiben, denn sie können oft im Sinne der Beschäftigten sein. Kein Gesetz kann die Vielfalt individueller Lebenswege und -pläne abbilden. Aus diesem Grunde haben wir mit einem Änderungsantrag auch dafür gesorgt, dass Studierende künftig sechs Jahre befristet beschäftigt werden können, ohne dass dies auf den Höchstbefristungsrahmen angerechnet wird. Auch die Studienwege sind heute vielfältiger geworden, dem wäre die zuvor vorgesehene Höchstdauer von vier Jahren nicht gerecht geworden.
Bei alldem ist klar, dass die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes nur Teil eines Gesamtkonzepts zur Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses sein kann. Als nächster Schritt muss deshalb die Auflage eines Bund-Länder-Programms zur Förderung von Tenure-Track-Professuren (Bewährungsstellen vor einer festen Professur) an Universitäten folgen. Nur so können wir strukturelle Verbesserungen anschieben, systematisch transparentere und zuverlässigere Karrierewege für die besten Köpfe in Deutschland schaffen und dadurch die internationale Attraktivität des deutschen Wissenschaftssystems weiter stärken.“
Folgt: Kommentar von Michael Grosse-Brömer zu besseren Verträgen in der Forschung